Begriff

Die Arbeitsstätte ist eine Örtlichkeit auf einem umgrenzten Grundstück oder Grundstückskomplex, auf dem mindestens eine Person ständig haupt- oder nebenberuflich arbeitet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Zentrale Regelungen zur Errichtung und zum Betrieb von Arbeitsstätten enthalten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazu geltenden Arbeitsstätten-Regeln.

Bei der Errichtung von Arbeitsstätten ist auch das jeweilige Bauordnungsrecht der Länder zu beachten. In Einzelfällen kann es zu Normkollisionen kommen. Solche Konflikte werden so gelöst, dass jeweils die Rechtsvorschrift einzuhalten ist, die die weitergehenden Anforderungen an den Normadressaten stellt. In Härtefällen kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt oder Bauordnungsbehörde bzw. Bauamt) eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden (§ 3 Abs. 3 ArbStättV).

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