Durch den hohen pH-Wert, der sich bei der Zugabe von Wasser einstellt, stehen als mögliche Gesundheitsschäden Verätzungen und Reizungen im Vordergrund. Unsachgemäßer Umgang mit keiner oder unzureichender Schutzkleidung kann zu schwereren Verätzungen führen. Da im Gegensatz zum Umgang mit Säuren der Hautkontakt mit alkalischen Lösungen meist erst nach einiger Zeit als schmerzhaft empfunden wird, sind massive Verätzungen keine Ausnahme.

Bis 2005 bestand für den Verarbeiter noch die Gefahr eines allergischen Hautekzems, dass durch den Chromat im Zement ausgelöst werden konnte. Seit dem 17.1.2005 muss der Chromatgehalt unter 2 ppm bezogen auf den Zementanteil liegen. Hier besteht lediglich das Problem, dass die Chromatreduzierer mit der Zeit ihre Wirksamkeit verlieren. Daher muss auf den Produkten ein Datum angegeben werden, bis wann die Chromatreduzierung garantiert ist. Produkte mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum dürfen nicht mehr verwendet werden.

Neben dem Hautkontakt besteht noch die Gefahr des Einatmens von Zementstaub. Dieser kann zu irritativen und entzündlichen Reaktionen besonders im oberen Atembereich führen. Der zeitweise geltende Grenzwert von 5 mg/m³ ist vom Ausschuss für Gefahrstoffe zurückgezogen worden, da er keinen ausreichenden Schutz bietet. Das Freisetzen von Zementstaub kann durch den Einsatz von Absaugungen oder staubreduzierten Produkten deutlich reduziert werden.

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