- Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung regelmäßig durchführen
- explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen, Explosionsschutzdokumente erstellen
- Sicherstellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden
- Einhaltung des Biologischen Grenzwerts (BGW) für den Stoff im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge prüfen: Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit dem Stoff; Pflichtvorsorge, wenn bei Tätigkeiten mit dem Stoff der AGW nicht eingehalten wird oder Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann
- Das Betreten der Betriebsbereiche nur Beschäftigten gestatten (Hinweisschilder)
- Schilder P003"Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen
- Feuerarbeiten nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter berücksichtigen; z. B. dürfen werdende und stillende Mütter mit hautresorptiven Stoffen wie Xylol nur umgehen, wenn kein Hautkontakt besteht (s. DGUV-I 213-032)
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