• Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung regelmäßig durchführen
  • explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen, Explosionsschutzdokumente erstellen
  • Sicherstellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden
  • Einhaltung des Biologischen Grenzwerts (BGW) für den Stoff im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge prüfen: Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit dem Stoff; Pflichtvorsorge, wenn bei Tätigkeiten mit dem Stoff der AGW nicht eingehalten wird oder Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann
  • Das Betreten der Betriebsbereiche nur Beschäftigten gestatten (Hinweisschilder)
  • Schilder P003"Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen
  • Feuerarbeiten nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen
  • Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter berücksichtigen; z. B. dürfen werdende und stillende Mütter mit hautresorptiven Stoffen wie Xylol nur umgehen, wenn kein Hautkontakt besteht (s. DGUV-I 213-032)

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