Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2] Diese Verantwortung beinhaltet auch die Pflicht, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durchzuführen (Gefährdungsbeurteilung). Damit wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.[3]

Die Beurteilung muss je nach Art der Tätigkeiten vorgenommen werden. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes;
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen;
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit;
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken;
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
 
Achtung

Kenntnisse der Mitarbeiter nutzen

Nur wenn Sie Ihre Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung beteiligen, können Sie alle möglichen Gefährdungen beurteilen und geeignete Maßnahmen treffen. Keiner kennt die Arbeitplätze und Tätigkeiten besser als die Mitarbeiter selbst. Nutzen Sie dies!

[1] § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz
[2] § 13 Abs. 2 ArbSchG
[3] § 5 ArbSchG

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge