1) Was gehört in einen Pausenraum, was nicht?

Die vom Arbeitsstättenrecht geforderten Ausstattungsmerkmale stellen nur das Minimum dar. Die nachvollziehbaren und in den allermeisten Fällen auch problemlos umgesetzten Vorstellungen aller Beteiligten gehen heute natürlich viel weiter: Üblich sind komplette Küchenzeilen, die neben Herdplatten und Kühlschrank auch Mikrowelle und Spülmaschine beinhalten. Wichtig ist, dass nur angeschafft wird, was auch dauerhaft unterhalten werden kann. Dazu gehören vor allem die hygienisch erforderlichen Reinigungen von Geräten und Einrichtungen. Besondere Vorsicht geboten ist bei Getränkespendern und allen Arten von Nahrungsmittelzubereitung und -aufbewahrung, die über das Aufwärmen und Verzehren von täglich frisch mitgebrachter Verpflegung hinausgehen. Hier ist schnell die Grenze zum Kantinenbetrieb überschritten, der wesentlich weitergehenden Vorschriften unterliegt. Außerdem sollte aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen werden, dass Beschäftigte ohne Anfrage und Genehmigung private Elektrogeräte in den Pausenraum bringen.

2) Wie verhält es sich mit dem Rauchen im Pausenraum?

Auch im Pausenraum gilt das Gebot des unbedingten Nichtraucherschutzes nach Arbeitsstättenverordnung. Wenn nur ein Pausenraum zur Verfügung steht, darf dort nicht geraucht werden. Grundsätzlich ist es bei entsprechendem Platz- und Ausstattungsangebot natürlich möglich, einen zusätzlichen, separaten Pausenraum für Raucher einzurichten. Weil in solchen Räumen natürlich besonders intensiv geraucht wird, sollte darauf geachtet werden, dass die umliegenden Bereiche nicht durch Rauch beeinträchtigt werden (z. B. allgemein genutzte Flure, Toilettenanlagen, Räume mit benachbarten Fenstern usw.).

3) Verleitet ein gut ausgestatteter Pausenraum die Beschäftigten nicht zum Überziehen der Pausenzeiten?

Es ist davon auszugehen, dass nicht die Gestaltung des Pausenraumes, sondern die allgemeine Betriebskultur ausschlaggebend ist, ob Arbeitszeiten korrekt eingehalten werden. Vielmehr wird ein ansprechender, übersichtlicher Pausenbereich eher zu einer einheitlichen und nachvollziehbaren Handhabung der Pausenzeiten beitragen. "Wildwuchs" ergibt sich viel eher da, wo Pausen in vielerlei Ecken und Eckchen verbracht werden. Außerdem ist die Umkehrung der o. g. Vermutung geradezu absurd, nämlich dass es ein Vorteil für den Betrieb sein könnte, wenn ein möglichst abschreckender Pausenraum die Beschäftigten schnell zurück an den Arbeitsplatz treibt.

4) Wie kann verhindert werden, dass Pausenräume häufig einen vernachlässigten und abstoßenden Eindruck machen?

Es ist gerade in größeren Betrieben oft nicht ausreichend, dass eine Reinigungskraft den Raum regelmäßig pflegt (wobei das natürlich unerlässlich ist). Vielmehr ist es sehr empfehlenswert, den Raum einer zuständigen Person verantwortlich zu unterstellen, und zwar möglichst jemandem, der dem Kreis der Nutzer zugerechnet werden kann (im Werkstattbereich also z. B. einem Meister oder Vorarbeiter, nicht aber der Hausverwaltung oder der Personalabteilung). Diese Person muss darauf achten, dass

  • der Raum zweckentsprechend genutzt wird,
  • notwendige Verhaltensregeln aufgestellt und eingehalten werden,
  • ggf. auch Mobiliar und Ausstattung ergänzt oder ersetzt werden und
  • die notwendigen Reinigungsarbeiten, die nicht zur täglichen Routine gehören, durchgeführt werden (Kühlschrank, Getränkeautomaten usw.).

Das sind alles Dinge, die sich erfahrungsgemäß nicht von alleine regeln.

5) Warum wird unser eingerichteter Pausenraum nicht benutzt?

Mögliche Gründe sind:

  • Die Lage oder Ausstattung des Pausenraums oder die Pausenzeiten sind unattraktiv: Durch Umfragen lässt sich hier vielleicht herausfinden, was zur Akzeptanz des Pausenraumes fehlt. Am sinnvollsten ist es, ein Team aus den Reihen der Nutzer mit Verbesserungsmaßnahmen zu beauftragen, um Identifikation zu schaffen. Dabei gilt es zu bedenken, dass oft schon Kleinigkeiten wie eine andere Anordnung des Mobiliars (Sitzgruppen statt Tischreihen), eine geeignete, pflegeleichte Dekoration oder eine gut funktionierender Kaffeeautomat den entscheidenden Unterschied ausmachen können.
  • Bestimmte Gruppen haben den Pausenraum okkupiert: Wenn z. B. vor allem Auszubildende oder vor allem die Beschäftigten aus einer bestimmten Abteilung den Pausenraum nutzen, fühlen sich andere Beschäftigte vielleicht schlecht aufgehoben, beäugt oder unerwünscht. In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass nicht einzelne Gruppen durch ihr Verhalten oder durch eigenmächtige Umgestaltung des Raumes (einschlägige Kalenderbilder!) andere vom Aufenthalt dort abhalten. In manchen Fällen kann es helfen, den Raum mit Raumteilern usw. in verschiedene Bereiche zu unterteilen.
  • Der Pausenaufenthalt anderswo (z. B. in "wilden" Pausenecken im Arbeitsbereich) gilt als angenehmer und/oder sozial mehr akzeptiert. Solche Erscheinungen sind oft ein Symptom tief verwurzelter inoffizieller Betriebsstrukturen. Dabei muss im Einzelfall beurteilt werden ist, ob das Festhalten an mehr oder weniger gesch...

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