Zusammenfassung

 
Überblick
  • Außer in reinen Büro- oder Verwaltungsbetrieben sind Pausenräume in jedem Unternehmen vorgeschrieben, wenn es mehr als 10 Mitarbeiter hat oder Sicherheits- oder Gesundheitsschutzgründe es erfordern.
  • Die Einrichtung von Pausenräumen sorgt für klare Betriebsstrukturen und eine gute Außendarstellung.
  • Pausenräume fördern die Kommunikation und Vertrauensbildung unter den Beschäftigten erheblich.
  • Gut gestaltete Pausenräume wirken attraktiv auf potenzielle Mitarbeiter (Bewerber, Praktikanten, Zeitarbeiter, Fremdfirmenmitarbeiter …).
  • Der Pausenaufenthalt in Pausenräumen hat einen höheren Erholungswert als ungeregelte Pausen am Arbeitsplatz.
  • Gut ausgestattete Pausenräume eignen sich auch für arbeitsplatznahe Schulungen und andere Veranstaltungen.
  • Wenn das Pausengeschehen in einem Raum zentral abläuft, werden im Arbeitsbereich Sicherheits-, Gesundheits- und Qualitätsrisiken vermieden und Platzreserven erschlossen.
  • Investitionen in den Pausenraum erleben die Beschäftigten als besondere Wertschätzung ihrer Person und ihrer Arbeitskraft durch den Betrieb.

1 Details

1.1 Definition

ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" definiert Pausenräume als "Räume, die der Erholung der Arbeitnehmer während der Pausen dienen". Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass "bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, … den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind". Grundsätzlich können auch Kantinen als Pausenräume genutzt werden, wenn Beschäftigte sich ohne Verzehrzwang dort aufhalten können.

1.2 Hintergrund

In produzierenden Unternehmen werden häufig Fragen der Größe, Lage und Ausstattung von Pausenräumen und -bereichen diskutiert. Pausenräume müssen nach Anhang 4.2 Arbeitsstättenverordnung

  • leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe eingerichtet werden und
  • entsprechend der Anzahl der Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne ausgestattet werden.

Wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordert, müssen sie als separate Räume gestaltet sein.

Die ASR A4.2 nennt darüber hinaus als erforderliche Ausstattung:

  • Kleiderablagen und Trinkwasser nach Bedarf,
  • Abfallbehälter mit Deckel,
  • Möglichkeiten zum Wärmen oder Kühlen von Speisen und Getränken, wenn keine Kantine vorhanden ist oder ein Beschäftigter aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist, sich selbst zu versorgen.

In der Regel sind diese verbindlichen Anforderungen unstrittig. Es geht vielmehr darum, ob und wie auf dieser Mindestbasis eine zweckmäßige und ansprechende Pausenatmosphäre geschaffen werden kann. In Bürobetrieben geht es demgegenüber oft um die Frage, ob die Einrichtung von Pausenräumen überhaupt nötig und sinnvoll ist.

1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Pausenräume sind ein nicht unwesentlicher Ausdruck der Unternehmenskultur nach außen wie nach innen.

Nach außen sind Pausenräume Visitenkarten der Betriebe, nicht anders als Empfangsbereiche oder Besprechungsräume – auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint. Zwar gelangt längst nicht jeder Besucher dorthin, aber doch viele, z. B. Monteure, Lieferanten, Zeitarbeiter, Praktikanten, Bewerber, Geschäftspartner, Gäste und schließlich auch Aufsichtsbehörden oder Auditoren. Ein schlecht gepflegter, unzureichender Pausenraum lässt auf mangelhafte Betriebsstrukturen, Desinteresse an den Angelegenheiten der Beschäftigten und eine allgemein unterentwickelte Firmenkultur schließen. Das prägt das Bild des Betriebs mit!

Umgekehrt unterstreicht ein attraktiver Pausenraum gerade bei potenziellen Mitarbeitern die Aussicht auf gute, geregelte Arbeitsbedingungen und eine positive Arbeitsatmosphäre – sicher auch bei denen, die die Gestaltung des Pausenraumes kaum als Kriterium bei der Auswahl eines Arbeitsplatzes angeben würden.

Pausenräume sind ein wesentlicher Baustein für die innerbetriebliche Kommunikation. Wenn auch die Gespräche in den Pausen gerne als Büroklatsch oder Teeküchengeflüster abqualifiziert werden, sollte man die Bedeutung des informellen Kontaktes unter Kollegen nicht unterschätzen. Wer mehr oder weniger regelmäßig auch privat ein paar Worte wechselt, fällt nicht so schnell über andere her, wenn es im dienstlichen Bereich schwierig wird. Wer den Kollegen beim Kaffee kennen lernt, weiß sein Verhalten auch in beruflichen Belangen besser einzuschätzen.

Gerade an Arbeitsplätzen, in denen aufgrund der Betriebs- und Arbeitsstruktur während der Arbeit wenig direkter Austausch stattfindet (z. B. in Betrieben mit einer großen Zahl von Einzelarbeitsräumen), sollten den Pausenbereichen als Kommunikations- und Kontaktmöglichkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. In den ganz neuen Arbeitswelten (z. B. den modernen Formen von Gemeinschafts- oder Teambüros ohne fest zugewiesene Arbeitsplätze) stelle...

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