Mit der Bestellung werden die Aufgaben übertragen, die der Betriebsarzt wahrzunehmen hat. Er soll den Unternehmer beraten und unterstützen

  • in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, bezogen auf die Fachgebiete Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Einrichtungen sowie bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und bei der Einführung von Einrichtungen und Arbeitsstoffen,
  • bei der Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung (er achtet auch auf die Benutzung bei den Mitarbeitern),
  • bei der Betrachtung von Arbeitsabläufen sowie der Gestaltung der Arbeitsumgebung hinsichtlich arbeitsphysiologischer, arbeitspsychologischer, arbeitshygienischer und sonstiger ergonomischer Fragen.

Ein Betriebsarzt arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebs- oder Personalrat zusammen (z. B. gemeinsame Begehung der Arbeitsplätze in regelmäßigen Abständen). Sofern dabei Handlungsbedarfe festgestellt werden, macht er dem Unternehmer entsprechende Vorschläge zur Verbesserung.

Betriebsärzte nehmen an Arbeitsschutzausschusssitzungen teil.

Durch seine Arbeit wirkt der Betriebsarzt zusätzlich darauf hin, dass sich alle Beschäftigten vorschriftsmäßig verhalten.

Der Betriebsarzt ist für die Organisation der Ersten Hilfe zuständig. Er hilft dabei, langfristig erkrankte Beschäftige wieder in den Beschäftigungsprozess zu integrieren (Wiedereingliederungsmanagement).

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