Gemäß § 24 Abs. 6 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass jede Erste Hilfe-Leistung dokumentiert wird. Mit wenigen Ausnahmen ist Erste Hilfe infolge von Arbeitsunfällen notwendig. Die Dokumentation dient ebenfalls dem Mitarbeiter als Nachweis, dass sich der Unfall während der versicherten Tätigkeit ereignet hat. § 6 Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass der Arbeitgeber alle Unfälle mit mehr als drei Tagen Ausfallzeit oder tödliche Unfälle erfasst. § 193 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) verpflichtet den Arbeitgeber darüber hinaus, in diesen Fällen eine Unfallanzeige zu erstatten.

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