Flurförderzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie

  1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,
  2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und
  3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.

Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung sind dadurch gekennzeichnet, dass sie

  1. zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und
  2. Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.

Mitgänger-Flurförderzeuge werden durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert.

Flurförderzeuge gibt es mit Fahrersitz (gelegentlich auch mit Fahrerkabine) oder mit Fahrerstand.

Allen Arten ist gemeinsam, dass sie Lasten transportieren und heben können. Flurförderzeuge haben einen selbstständigen Antrieb (Elektro- oder Otto-Motor). Sie sind ungemein wendig. Häufig werden sie in Arbeitsbereichen eingesetzt, in denen mit Personen gerechnet werden muss und wo wertintensive Einrichtungen und Arbeitsmittel vorhanden sind, die vor Beschädigungen zu schützen sind.

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