Verkehrswege sind Wege, Flure, Treppen, Gänge, Rampen, Fahrstraßen und Gleisanlagen, die in Gebäuden oder im Freien innerbetrieblich durch Fußgänger oder Fahrzeuge genutzt werden. Sie stellen die vertikale oder horizontale Verbindung von einzelnen Betriebsteilen dar. Verkehrswege sind keine Arbeitsplätze, auf Verkehrswegen können jedoch temporär Arbeitsplätze eingerichtet werden.
- § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung
- Anhang 1.8 Arbeitsstättenverordnung
- ASR A1.8 "Verkehrswege"
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (C-ASR)
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