• Begehung der Unternehmen zur Herstellung von Transportbeton und Betonfertigteilen und Mitwirkung bei Ableitung von Schlussfolgerungen im Sinne von präventiven, korrektiven und individuellen Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung,
  • Analyse des Unfallgeschehens und Ableitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung, u. a. zur Sicherung gegen Absturz,
  • Beratung bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen hinsichtlich technischer Sicherheit (z. B. beim Kauf von stationären Betonpumpen und Autobetonpumpen, von Kran-Betonverteilern sowie von Hebe- und Transporteinrichtungen für Betonfertigteile),
  • Beratung bei Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung (z. B. zur Ausbildung von Betonpumpenmaschinisten gemäß DGUV-I 213-020),
  • Mitwirkung bei Auswahl emissionsarmer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Arbeitstechnologien, insbesondere in Werkhallen,
  • Beratung zum Einsatz lärm- und schwingungsarmer Maschinen und Technologien,
  • Hinweise zur sicheren Aufstellung und Inbetriebnahme von Maschinen (Kippgefahr von Autokranen und Autobetonpumpen),
  • Information zur CE-Kennzeichnung von Transportbetonanlagen gemäß Leitfaden der Deutschen Transportbetonindustrie e. V. (BTB),[1]
  • Unterstützung bei Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen (Schutzkleidung, Kopf-, Gehör-, Gesichts- und Atemschutz),
  • Mitwirkung bei Erstellung von Betriebsanweisungen und Arbeitsunterweisungen.
[1] BTB, Leitfaden "CE-Kennzeichnung von Transportbetonanlagen", www.transportbeton.org

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