• Begehung der o. g. Unternehmen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Vereinbarung einer koordinierten Beratung,
  • Beratung zum Abbau von erhöhten Belastungssituationen bezogen auf das Heben und Tragen von Arbeitsstoffen und Bauelementen sowie bezüglich des Vermeidens von Zwangshaltungen,
  • Hinweise zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses,
  • Mitwirkung bei Auswahl und Einsatz emissionsarmer Bau- und Hilfsstoffe sowie Beratung zur Substitution von Gefahrstoffen,
  • Beratung zur ordnungsgemäßen Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für den Gehör-, Atem- und Hautschutz,
  • Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans und Beratung zum hygienischen Verhalten am Arbeitsplatz,
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe,
  • Beratung zur optimalen Arbeitsplatzbeleuchtung in Baustellencontainern,
  • Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen an Steuerständen sowie in Baustellencontainern,
  • Beratung zum Stressabbau durch optimale Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzgestaltung und Verhaltensprävention.[1]
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten zur Herstellung von Transportbeton und Betonfertigteilen kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Vorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung

  • G 1.1 Silikogener Staub: Belastung durch quarzhaltigen Staub bei Herstellung und Bearbeitung von Betonfertigteilen;
  • G 1.2 Asbesthaltiger Staub: Beeinträchtigung durch freigesetzte asbesthaltige Baustoffe aus Außenwandfugen zum Wärme-, Schall – und Feuerschutz bei Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten an Plattenbauwohngebäuden;[3]
  • G 1.4 Staubbelastung: Gesundheitsgefährdung durch Staub bei Trockenbearbeitung von Porenbeton durch Sägen und Fräsen;
  • G 20 "Lärm": Lärmbelastung bei Herstellung von Betonfertigteilen und Gehwegplatten durch Sägen und Bohren des Betons;
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Beeinträchtigung der Atemwege durch chemisch-irritativ und toxisch wirkenden Bau- und Zementstaub;
  • G 24 "Hauterkrankungen": Beeinträchtigung und Erkrankung der Haut in Form von Hautekzemen durch ständigen Kontakt mit Bau- und Hilfsstoffen (z. B. Zement, Mörtel, Schalungsöl);
  • G 25 "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von fahrbaren Transportbetonmischern" (Fahrerlaubnisverordnung – Eignungsuntersuchung);
  • G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr": Erhöhte Absturzgefahr von Gerüsten, Podesten und sonstigen freitragenden Konstruktionen bei der Montage von Betonfertigteilen (Eignungsuntersuchung);
  • G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Körperliche Belastungen verbunden mit Gesundheitsgefahren durch das Heben und Tragen von Baustoffen und Bauteilen sowie Arbeiten mit extremen Körperhaltungen (z. B. lang anhaltende Tätigkeit im Knien);
  • Gefahr der Erkrankung an Hautkrebs durch UV-Strahlung: gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII;
  • DGUV Leitfaden psychische Belastung: Psychischer Stress durch teilweise extrem belastende Arbeitsbedingungen und permanenten Zeit- und Kostendruck.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV-I 206-001 "Stress am Arbeitsplatz".
[2] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.
[3] Wangler/Opitz/Hawer: Selektiver Abbruch und verwendungsorientierter Rückbau, Checklisten zum präventiven Arbeitsschutz für die am Abbruch Beteiligten, 4. Aufl. 2004.

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