• Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen auf den Baustellen,
  • Beratung zur Verwendung und ordnungsgemäßen Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für den Gehör-, Atem- und Hautschutz,
  • Erarbeitung eines Hautschutzplanes,
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu erforderlichen Maßnahmen,
  • Beratung zu hygienischem Verhalten am Arbeitsplatz (Hygieneplan),
  • Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Beziehungen der auf der Baustelle Beschäftigten sowie zu einer möglichst optimalen Arbeitsorganisation,
  • Hinweise zur blendfreien Beleuchtung von Arbeitsplätzen (bis zu 500 lx) und Verkehrswegen (20 lx) auf Baustellen,[1]
  • Beratung zur optimalen Arbeitsplatzbeleuchtung in Baustellencontainern,
  • Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in Baustellencontainern,
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten auf Baustellen kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Vorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Beschäftigten auf Baustellen

  • DGUV Empfehlung "Silikogener Staub": Belastung durch quarzhaltigen Staub bei Steinbearbeitung;
  • DGUV Empfehlung "Asbest": Bei Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten als Wärme-, Schall – und Feuerschutz freigesetzte asbesthaltige Baustoffe in Außenwandfugen von Plattenbauwohngebäuden;[3]
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen (Faserstäube Kategorie 1 A oder 1 B)"
  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Freisetzen und Einatmen von Staub bei der Be- und Verarbeitung von Naturstein, Sand, Kies, Kalk;
  • DGUV Empfehlung "Blei und anorganische Bleiverbindungen": Auftragen von bleihaltigen Anstrichstoffen und anderen bleihaltigen Produkten im Spritzverfahren, Recycling von Leuchtstoffröhren;
  • DGUV Empfehlung "Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe – allgemein" "Gefahrstoffe, die Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen hervorrufen": Dauerhafte Bitumenabdichtungen beim Decken von Flachdächern;
  • DGUV Empfehlung "Benzol": Wartung und Reinigung von Zapfsäulen und Tanks auf Baustellen;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Lärmbelastung (teilweise impulshaltiger Lärm) durch Druckluftwerkzeuge, Kompressoren, Baumaschinen aller Art beim Bau und Rückbau bzw. Abbruch;
  • DGUV Empfehlung "Gefahr von Hauterkrankungen": Physikalische bzw. chemische Einwirkungen durch Mineral- und Keramikfasern, PAK, Epoxide (Kleber), Konservierungsstoffe und Lösemittel;
  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen, Bau- und Fördermaschinen (Fahrerlaubnisverordnung – Eignungsbeurteilung);
  • DGUV Empfehlung "Isocyanate"[4]: Kommen bei Lacken und Abdichtschäumen zum Einsatz;
  • DGUV Empfehlung "Toluol und Xylol": Verwendung als Lösungs-, Reinigungs- und Verdünnungsmittel;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeit an Bildschirmgeräten": Sehvermögen der Beschäftigten am Monitor an Arbeitsplätzen in Baustellencontainern;
  • DGUV Empfehlung "Schweißen und Trennen von Metallen": Gefahrstoffe in Schweißrauchen beim Lichtbogenhandschweißen, Metallschutzgasschweißen, Laserstrahlschweißen und -schneiden;
  • DGUV Empfehlung "Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (Pyrolyseprodukte aus organischem Material)": PAK beim Abriss von Dacheindeckungen von Plattenbauwohngebäuden;
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Erhöhte Absturzgefahr existiert bei Gerüstbauarbeiten, Dacharbeiten, beim Auf- und Abbau freitragender Konstruktionen (Elemente des Stahlbaus und Stahlbetonfertigteilbaus) (Eignungsbeurteilung);
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": Ungenügend gestaltete soziale Beziehungen, Defizite in Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation können zu sog. Baustress führen und bedingt durch ein höheres Risiko auch Unfälle zur Folge haben.[5]

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] BG Bau: Kälteschutz auf Baustellen, Redaktion Arbeitssicherheit 2017.
[2] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.
[3] Wangler/Opitz/Hawer: Selektiver Abbruch und verwendungsorientierter Rückbau, Checklisten zum präventiven Arbeitsschutz für die am Abbruch Beteiligten, 4. Aufl. 2004.
[4] Isocyanate sind Esther der Cyansäure. Durch Reaktion von Isocyanaten mit zweiwertigen Alkoholen entstehen die vielfältig genutzten Polyurethane.
[5] BGHM: Baustellen – Psychische Belastung, Kurz-Check zum Einstieg, FI-Nr. 0048, 02/2014.

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