• Mitwirkung bzw. Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen aus Sicht des Betriebsarztes,
  • Beratung zum Abbau von erhöhten Belastungssituationen bezogen auf das Heben und Tragen schwerer Gerüstteile, zur Verringerung von Lärmexposition und körperlicher Schwerarbeit durch ergonomisch gestaltete Arbeitsstellen bei der Gerüstmontage, aber auch zur Reduzierung der Exposition gegenüber Teilkörperschwingungen und gefährlichen Arbeitsstoffen,
  • Beratung zum Stressabbau durch optimale Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzgestaltung und Verhaltensprävention,[1]
  • Beratung zur Verwendung und ordnungsgemäßen Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für den Gehör-, Kopf-, Knie- und Hautschutz sowie gegen Absturz,
  • Erarbeitung eines Hautschutzplanes und Beratung zu hygienischem Verhalten am Arbeitsplatz,
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu erforderlichen Maßnahmen,
  • Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in Baustellencontainern,
  • Durchführung Arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse:[2] Für die genannten Tätigkeiten von Gerüstbauern kommen auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Gerüstbauer aufgrund der typischen Gefährdungen durch

  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Erhöhte Exposition gegenüber alveolengängigem Baustaub bei Bohrarbeiten z. B. zur Verankerung der Gerüste an der Hauswand;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Lärmexposition (teilweise impulshaltiger Lärm) durch Druckluftwerkzeuge, Bohrmaschinen, Bohrhämmer in Verbindung mit dem Arbeiten an Metallgerüsten;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut" "Hauterkrankungen": Gefahr von Hautschädigungen durch Einwirkung von UV-Strahlung;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Körperliche Belastungen verbunden mit Gesundheitsgefahren durch das Heben und Tragen von Lasten sowie durch repetitive manuelle Tätigkeiten (teilweise unter extremen Körperhaltungen);
  • DGUV Leitfaden "Psychische Belastung": psychische Beanspruchung durch Zeitdruck und Mängel in der Ablauforganisation.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen (kursiv) zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zur Baustelle (Fahrerlaubnisverordnung);
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Erhöhte Absturzgefahr beim Auf-, Um- und Abbau von System- und Stahlrohrkupplungsgerüsten.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV-I 206-013 "Stress, Mobbing & Co. Psychische Belastung im Arbeitsleben anhand ausgewählter Beispiele".
[2] BG Bau, Gefährdungsbeurteilung, Handlungshilfen 2012.

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