Überblick

Sicherheit und Gesundheitsschutz sind kein Selbstzweck und auch kein bloßes Erfüllen öffentlich-rechtlicher Forderungen – auch wenn mancher betriebliche Entscheidungsträger dies vermutet oder dem Arbeitsschutz unterstellt. Im Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stehen selbstverständlich die Ergebnisse. Und diese dürfen sicherlich nicht nur aus abgehackten Forderungen (z. B. "Unterweisung durchgeführt" oder "vier Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses durchgeführt") bestehen. Es kommt auf die Wirkungen der Maßnahmen an! Das Arbeitsschutzgesetz fordert deshalb vom Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1), dass er die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf ihre Wirksamkeit überprüft und dabei "eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten" anstrebt. Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz muss also auch die regelmäßige Verbesserung seiner Wirksamkeit (Effektivität und Effizienz) organisieren. Erforderlich hierfür sind vor allem zielorientierte Steuerungs- und Verbesserungsprozesse. Managementsysteme, wie beispielsweise das Qualitätsmanagement, verwenden hierfür die Methode "kontinuierlicher Verbesserungsprozess" (KVP).

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