Im Sinne der an gleichbleibenden Gebrauchseigenschaften gebundenen Verwertbarkeit der baulichen Anlage, sind i. d. R. alle Teilsysteme lebenslang zyklisch, oder auch permanent instand zu halten, da bei baulichen Anlagen eine Instandhaltungsfreiheit praktisch nicht vorkommt. Daher liefert die Unterlage für spätere Arbeiten dafür wichtige Angaben zu den Teilaspekten Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Mit der Zusammenstellung ist während der Planung der Ausführung zu beginnen, um die gewonnenen Informationen u. a. zur Planung und Ausschreibung von sicherheitstechnischen Einrichtungen zu nutzen. Die Unterlage ist dem Planungs- und Ausführungsfortschritt entsprechend fortzuschreiben, v. a. wenn sich relevante Planungsänderungen oder während der Ausführung unterlagenrelevante Festlegungen ergeben.
Um die Unterlage zusammenstellen zu können, muss eine Analyse des jeweiligen Planungsstands vorgenommen werden. Dafür müssen dem Koordinator die notwendigen Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Zusammenstellung der Unterlage
Mit dem Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten übernimmt der Koordinator keine Planungsaufgaben eines Architekten oder eines Fachplaners. "Zusammenstellen im Sinne der Baustellenverordnung beinhaltet das Einfordern der erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage und deren systematische Dokumentation." (RAB 10). Bei der Findung einer sicheren und langfristig wirtschaftlichen Lösung wirkt der Koordinator beratend mit.
Die zusammengestellte Unterlage wird i. d. R. mit ihrer Fertigstellung, spätestens jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme dem Bauherrn übergeben
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