Das sind Arbeitsmittel, die durch Verschleiß oder durch die Benutzung in verschiedenen betrieblichen Umfeldern so stark beansprucht werden, dass die Sicherheit für den Bediener nicht mehr gewährleistet ist. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch befähigte Personen überprüft werden. Die Wiederholungsfristen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen (vgl. Abschn. 3).

Typische Arbeitsmittel, die regelmäßig geprüft werden müssen, sind:

  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel,
  • kraftbetätigte Türen und Tore,
  • Leitern,
  • Flurförderzeuge,
  • Krananlagen, Hebezeuge und Anschlagmittel,
  • sämtliche Maschinen.

Handwerkzeuge gehören dann zu dieser Kategorie, wenn Schäden am Werkzeug die Beschäftigten gefährden können (z. B. isolierende Werkzeuge zum Arbeiten in der Nähe von Spannung führenden Teilen).

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