Der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen folgende Aufgaben:

  • Vorbeugende Maßnahmen gegen Absturz bei Reparaturen an Großuhren (z. B. in Kirchen, Rathäusern),
  • Beratung zur Auswahl, Beschaffung und zum Einsatz geeigneter Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe,
  • sicherheitstechnische Überprüfung technischer Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme und der Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung,
  • Unterstützung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsumgebung,
  • Vorschläge zu Anzahl und Lage bzw. Standort von Feuerlöscheinrichtungen sowie für Rettungswege,
  • Hinweise zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unter Einhaltung der Prüffristen,
  • Beratung zum Umgang mit Feuerlöschern und Hinweise zu deren Prüfung im 2-jährlichen Turnus,
  • Hinweise zur optimalen Gestaltung der Beleuchtung hinsichtlich der Abstimmung zwischen Allgemein- und Arbeitsplatzbeleuchtung sowie des Raumklimas.
[1] BGFE, Unternehmermodell, Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede, Begleitbuch.

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