Bei der Beratung von Unternehmen sollte der Betriebsarzt auf folgende Schwerpunkte orientieren:

  • Mitwirkung bei der Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen und Ableitung von Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen,
  • Einflussnahme auf die Reduzierung von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten,
  • Beratung zu Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen unter Berücksichtigung der Substitution gefährlicher Arbeitsstoffe,
  • Auswahl und Erprobung von PSA in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Empfehlungen zur Ausarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans,[2]
  • Hinweise zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen,
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Uhrmachern, Gold- und Silberschmieden kommen in Abstimmung mit dem Arbeitgeber gem. ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge sowie folgende Eignungsbeurteilungen infrage:[3]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung

  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Beeinträchtigung durch Feinstaub beim Schleifen, Schmirgeln und Polieren;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": hohe Lärmbelastung beim Pressen, Stanzen und Kaltverformen von Uhrenfedern;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Beeinträchtigung der Atemwege durch Dämpfe bei Tätigkeiten an galvanischen Anlagen sowie beim Weichlöten;
  • DGUV Empfehlung "Hitzearbeiten": Hitzebelastung beim Vorwärmen und Gießen von Metall bei Edelmetallschmieden";
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": hohe physische Belastung und Beanspruchung bei Reparaturen von Uhren sowie bei Herstellung und Instandsetzung von Schmuckstücken;
  • DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: hoher Zeitdruck bei Reparaturarbeiten an Uhren und Schmuck verbunden mit häufigen Unterbrechungen durch Kundenkontakt bei Beratung und Verkauf.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilung zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer – und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen bei Fahrten zum Kunden (Eignungsbeurteilung – Fahrerlaubnisverordnung).

Die ausgewiesene Eignungsbeurteilung (kursiv) wird über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] BGFE, Unternehmermodell, Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede, Begleitbuch.
[2] Schuldt, Von der Gefährdungsanalyse zum Hautschutzplan, Sicherheitsingenieur 8 (2015), S. 40–42.
[3] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.

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