Wesentliche Aufgaben des Betriebsarztes sind

  • Beratung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse mit dem Ziel der Ableitung von Gestaltungsmaßnahmen zur Schaffung einer gesundheitsförderlichen Arbeits- und Unternehmenskultur (Kommunikation und Kooperation, Führungsstil, soziales Klima) möglichst in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsräumen und Arbeitsplätzen hinsichtlich der Arbeitsumweltbedingungen (z. B. Klima und Beleuchtung),
  • Hinweise zur Gestaltung des Arbeitsablaufs insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeit- und Pausenregelung,
  • Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei erforderlichem Arbeitsplatzwechsel, zum Arbeitseinsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei Behinderung,
  • Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe und Unterstützung beim Ausüben der Tätigkeit einschließlich der materialen Voraussetzungen,
  • Beratung zum Führen einer Vorsorge-Datei mit Daten der arbeitsmedizinischen Vorsorge,
  • Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Fachangestellten der Medien- und Informationsdienste sind auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Eignungsbeurteilungen sowie nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- oder Angebotsvorsorge durchzuführen:[1]
 
Wichtig

Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung[2]

  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen": Toxisch und allergisch bedingte Beeinträchtigung der oberen Atemwege durch Bioaerosole;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Hautrötungen und Ekzeme bei Mitarbeitern in Archiven und Bibliotheken;
  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Allergene Belastung durch Hausstaub- und Vorratsmilben;[3]
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparates durch häufiges Sitzen sowie durch Zwangshaltungen,
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Sehnenscheidenentzündungen und Schulter-Arm- bzw. Halswirbelsäulen-Beschwerden bei Bildschirmarbeit;
  • DGUV-Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen: Bewältigung von Konfliktsituationen durch teilweise aggressives Verhalten der Bibliotheksnutzer.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilung zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens bei Benutzung von Leitern und Podesten im Bibliotheksbereich.

Die ausgewiesene Eignungsbeurteilung (kursiv) wird über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2022.
[2] Grüner et al.: Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten in Archiven und Bibliotheken durch Schimmelpilze und Milben, Z. Gefahrstoffe-Reinhaltung der Luft 66 (2006) 9, S. 373–377.
[3] Wenzel: Biologische Arbeitsstoffe in Archiven, TLAtV Thüringen 2010.

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