Wesentliche Aufgaben des Betriebsarztes sind
- Beratung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse mit dem Ziel der Ableitung von Gestaltungsmaßnahmen zur Schaffung einer gesundheitsförderlichen Arbeits- und Unternehmenskultur (Kommunikation und Kooperation, Führungsstil, soziales Klima) möglichst in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsräumen und Arbeitsplätzen hinsichtlich der Arbeitsumweltbedingungen (z. B. Klima und Beleuchtung),
- Hinweise zur Gestaltung des Arbeitsablaufs insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeit- und Pausenregelung,
- Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei erforderlichem Arbeitsplatzwechsel, zum Arbeitseinsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei Behinderung,
- Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe und Unterstützung beim Ausüben der Tätigkeit einschließlich der materialen Voraussetzungen,
- Beratung zum Führen einer Vorsorge-Datei mit Daten der arbeitsmedizinischen Vorsorge,
- Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Fachangestellten der Medien- und Informationsdienste sind auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Eignungsbeurteilungen sowie nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- oder Angebotsvorsorge durchzuführen:[1]
Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung[2]
- DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen": Toxisch und allergisch bedingte Beeinträchtigung der oberen Atemwege durch Bioaerosole;
- DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Hautrötungen und Ekzeme bei Mitarbeitern in Archiven und Bibliotheken;
- DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Allergene Belastung durch Hausstaub- und Vorratsmilben;[3]
- DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparates durch häufiges Sitzen sowie durch Zwangshaltungen,
- DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Sehnenscheidenentzündungen und Schulter-Arm- bzw. Halswirbelsäulen-Beschwerden bei Bildschirmarbeit;
- DGUV-Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen: Bewältigung von Konfliktsituationen durch teilweise aggressives Verhalten der Bibliotheksnutzer.
Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilung zu veranlassen:
- DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens bei Benutzung von Leitern und Podesten im Bibliotheksbereich.
Die ausgewiesene Eignungsbeurteilung (kursiv) wird über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.
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