• Beratung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse mit dem Ziel der Ableitung von Gestaltungsmaßnahmen verbunden mit der Schaffung einer gesundheitsförderlichen Arbeits- und Unternehmenskultur (Kommunikation und Kooperation, Führungsstil, soziales Klima),
  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsräumen und Arbeitsplätzen hinsichtlich Klima und Beleuchtung,
  • Beratung zur Gewährleistung flexibler Arbeitszeiten als flankierende Unterstützung,
  • Beratung bei der Entwicklung von Gesundheitskompetenzen (Vermeiden gesundheitsschädigender und Fördern gesundheitsgerechter Verhaltensweisen),
  • Beratung zur gleichberechtigten Nutzung des Internets von mobilitätseingeschränkten Personen durch barrierefreies Web-Design,
  • Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Arbeitsaufgaben sowie zum Arbeitsrhythmus und zur Pausenregelung,
  • Hinweise zur Einbeziehung der Mitarbeiter in Planungs- und Entscheidungsprozesse,
  • Mitwirkung und Beratung zur Realisierung vorbeugender Maßnahmen eines sicheren und gesundheitsgerechten Verhaltens der Beschäftigten im Sinne der Verhaltensprävention (z. B. richtige Arbeitshaltung beim Arbeiten an Monitoren bzw. beim Kommunizieren mit Smartphones),
  • Beratung zur Reduzierung bzw. Beseitigung psychischer Fehlbeanspruchung,
  • Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei erforderlichem Arbeitsplatzwechsel, zum Arbeitseinsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei Behinderung,
  • Beratung zum Führen einer Vorsorge-Datei mit Daten und Anlässen der arbeitsmedizinischen Vorsorge,
  • Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Mediengestaltern sind auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Eignungsuntersuchungen sowie nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- oder Angebotsvorsorge durchzuführen:[1]
 
Wichtig

Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Mediengestalter[2] aufgrund der typischen Gefährdungen durch

  • DGUV Empfehlung "Lärm": Lärmexposition durch szenenbedingte Beschallung
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen": Beeinträchtigung durch allergisierende Stoffe (Fotochemikalien, Klebe- und Reinigungsstoffe) und deren atemwegssensibilisierende Wirkung sowie ggf. Atemwegsreizungen durch chemisch-irritativ wirkende Entwicklersubstanzen,[3]
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Gefährdung bei längerem Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen,
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten" : Rückenbeschwerden durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und ungenügende Sehbedingungen bei der Bildverarbeitung,
  • DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: Gefahr psychischer Überbeanspruchung durch hohe Arbeitsdichte, aber ggf. auch durch Smartphone-Sucht, online-Kommunikationssucht und Cybermobbing beim Kommunizieren in sozialen Netzwerken.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zur Bearbeitung von Aufträgen beim Kunden (Fahrerlaubnisverordnung),
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens von Podesten, Gerüsten.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.
[2] Landau/Pressel: Medizinisches Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen, 2. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2009.
[3] BW Bildung und Wissen, Berufsprofile für die arbeits- und sozialmedizinische Praxis, Film- und Videolaborant, Band 2, S. 401-404.

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