• Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln (Kopfschutz, Gehörschutz, Handschutz, Fußschutz) und Hautschutzmitteln,
  • Hinweise zum richtigen Heben und Tragen, insbesondere beim Kommissionieren,
  • Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans und Beratung zur Hautpflege als Vorbeugung gegen Hauterkrankungen,
  • Beratung zur optimalen Allgemein- und Arbeitsplatzbeleuchtung einschließlich Auswahl von Lampen und Leuchten (Nennbeleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung 0,85 m über Fußboden ≥ 100 lx, bei Kleinteillagerung und Leseaufgaben ≥ 200 lx, Altersabhängigkeit beachten,
  • Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen hinsichtlich geeigneter Arbeitsmittel (z. B. Maus, Tastatur, Monitor) und Ausstattungselemente (z. B. Arbeitstisch, Arbeitsstuhl, Armauflage, Fußstütze),
  • Hinweise zur Erweiterung des Handlungsspielraums, z. B. durch Gestaltung der Arbeitsaufgaben, Tätigkeitswechsel,
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Fachkräften für Lagerlogistik kommen auf Verlangen des Arbeitgebers nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung von Fachkräften für Lagerlogistik durch

  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Atemwegsbelastung beim Transport von Schüttgütern;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung beim Führen innerbetrieblicher Transportmittel (z. B. Gabelstapler);
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut" : Gefahr von Hauterkrankungen bei Lagerarbeiten im Freien durch UV-Strahlung, beim Lagern von scharfkantigem Holz und dadurch bedingte Mikroverletzungen bzw. bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durch chemische Stoffe;[3]
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten" : Rückenbeschwerden durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und ungenügende Sehbedingungen am Monitor bei Kontroll- und Überwachungstätigkeiten im Büro bzw. Leitstand;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Rückenbeschwerden beim Heben und Tragen von Lasten bei Verpackung und Kommissionierung;
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": einseitige Tätigkeiten und dadurch bedingte Monotonieerscheinungen.

Darüber hinaus kann sich bei bestimmten Tätigkeiten über den Anhang zur ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge mit dem Schwerpunkt der psychischen Belastung und Beanspruchung ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen (kursiv) zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Flurförderzeugen (Fahrerlaubnis-Verordnung – Eignungsbeurteilung);
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens von Personen bei hochgefahrenem Lastaufnahmemittel ohne Arbeitsbühne (Eignungsbeurteilung).

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV-R 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte".
[2] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.
[3] BGHW aktuell, Ein Herz für gesunde Haut, 2 (2019), S. 6–10.

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