Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Waschen
1.1 Waschen, Trocknen, Glätten, Desinfizieren[2]

Gefährdung der Gesundheit durch Kontakt mit

  • Maschinen und Geräten in Form von Bränden, Unfällen, Verletzungen bzw. hoher Lärmemission
  • chemischen und biologischen Arbeitsstoffen bzw. durch
  • Wäsche erhöhten Infektionspotenzials (z. B. Körperausscheidungen, Spritzen) und durch
  • Nichteinhaltung von Prüffristen und Prüfumfang
hohe physische Belastung und Beanspruchung durch sich ständig wiederholende Tätigkeiten (z. B. beim Bügeln)

BetrSichV

GefStoffV

BioStoffV

ArbStättV

ArbMedVV

ASR A1.3

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.4

ASR A3.5

ASR A3.6

ASR A3.7

ASR A4.3

TRBA 250

TRGS 401

TRGS 500

TRGS 600

DGUV-R 100-500 Kapitel. 2.6

DGUV-R 108-003

DGUV-I 203-084

DGUV-I 205-001

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-420

DGUV-I 240-460

Substitution:

  • Einsatz von Zitronensäure statt Essig- bzw. Ameisensäure zur Fleckenentfernung

Technische Maßnahmen:

  • räumliche Trennung von Bereichen mit hoher Lärmimmission und Gefahrstoffexposition
  • rutschfeste Gestaltung der Fußböden
  • Begrenzung der Tageslärmexposition ≤ 80 dB(A) durch Kapselung und schallabsorbierende Maßnahmen
  • optimale Abstimmung von Allgemein- und Arbeitsplatzbeleuchtung

    • an Verkehrsflächen und Fluren ≥ 150 lx
    • an Arbeitsplätzen in Wäscherei ≥ 300 lx
    • an Bildschirmarbeitsplätzen ≥ 500 lx
    • an Kontroll- und Ausbesserungsarbeitsplätzen ≥ 750 lx
  • höhenverstellbare Arbeitstische (z. B. Bügeltische)
  • Ergo-Matten an Steharbeitsplätzen
  • Begrenzung zu handhabender Lasten

    • für Frauen ≤ 10 kg
    • für Männer ≤ 15 kg
  • Zwangsverriegelung der Türen von Waschschleudermaschinen, Zentrifugen, Trocknern
  • Einschätzung des Brandrisikos und Ableitung von Maßnahmen zur Verminderung der Brandentstehung und -ausbreitung

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kauf von Maschinen nur mit CE-Kennzeichnung
  • regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Maschinen entsprechend Prüffristen nach MB 045
  • Beseitigung von Flusennestern
  • Erarbeitung eines Flucht- und Rettungsplans
  • Berechnung der Anzahl von Feuerlöschern und regelmäßige Prüfung ihrer Funktionsfähigkeit
  • Wechsel der Arbeitsstellen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20, G 42, G 46

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Handschuhen (Nitrilkautschuk, Polypropylen, PVC, Butylkautschuk oder Naturkautschuk)
  • ggf. Tragen von Gummischürze und Gummistiefel
  • bei Tätigkeiten mit Säuren Tragen einer Korbbrille
1.2 Transport[3]

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • ungenügende Standsicherheit von Wäschecontainern (Gefahr des Umkippens)
  • wegschnellende Gummigurte zur Sicherung der Ladung

hohe körperliche Belastung

  • beim Schieben großer, schwerer Wäschewagen
  • durch Zwangshaltung, Bücken beim Be- und Entladen
Infektionsgefahr beim Transport von Wäsche in bzw. aus medizinischen Einrichtungen

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ArbMedVV

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

ASR A1.3

ASR A2.2

DGUV-V 70

DGUV-I 203-084

DGUV-I 240-250

DGUV-I 240-460

Technische Maßnahmen:

  • Gewährleistung des Verhältnisses von Containerhöhe h zu Rollenabstand a an Schmalseite ≤ 5:1
  • Einsatz kleiner, flexibler Wagen
  • ausgeschnittene Seitenwände bei Wäschewagen
  • Verwendung leicht arretierbarer textiler Spanngurte zur Sicherung der Ladung
  • Sicherung durch Feststellbremse
  • Absturzsicherungen (ggf. versenkbar) an Ladebordwänden von Hubladebühnen bei Lkw
  • geriffelte rutschfeste Bleche als Belag der Ladebordwand
  • geteilte oder Vollrampen (abnehmbar, einschiebbar) bei Klein-Lkw

Organisatorische Maßnahmen:

  • tägliche Sicht- und Funktionsprüfung von Ladebordwänden
  • sicherheitstechnische Prüfung nach Vorgaben des Herstellers oder 1 x jährlich
  • Erarbeitung einer Betriebsanweisung und Unterweisung mindestens 1 x jährlich
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 46
  • Eignungsuntersuchung nach G 25

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Berufs-/Arbeitsschuhen nach DIN EN ISO 20347 bzw. DIN EN ISO 20345
2 Reinigen
2.1 Bekleidungsstücke[4]

Infektionsgefahr bei Annahme des Reinigungsgutes durch SARS-CoV-2-Virus

Akute bzw. chronische Gesundheitsgefährdung durch Aufnahme der verwendeten chlorierten Kohlenwasserstoffe als Lösemittel bei chemischer Reinigung

  • über die Atemwege sowie
  • durch Resorption über die Haut

BetrSichV

BImSchV

ChemVerbotsV

GefStoffV

ArbStättV

ArbMedVV

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

TRGS 401

TRGS 402

TRGS 500

TRGS 600

DGUV-R 101-018

DGUV-R 109-002

DGUV-I 240-237

DGUV-I 240-238

DGUV-I 240-420

DIN EN ISO 374-5

Substitution:

  • Ersatz chlorierter Kohlenwasserstoffe als Lösemittel (PER) durch Kohlenwasserstofflösemittel (KWL) mit anschließender Waschbehandlung[5]

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz geschlossener Reinigungsmaschinen (PER und KWL) mit Abluftsystemen
  • örtliche Absaugung und Belüftung
  • Recyclen und Wiederverwenden verwendeter Lösemittel
  • Gewährleistung des Mindestabstandes zu anderen Personen in Gesprächen und Pausen ≥ 1,5 m
  • Bereitstellung einer Handwasch- und/ode...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge