Bei der Inspektion durch einen Usability-Experten benutzt dieser das Softwaresystem und arbeitet sich durch die Aufgaben der Benutzer. Dies wird auch als "Cognitive Walkthrough" bezeichnet. Das Ziel ist, festzustellen, welche vorhersagbaren Usability-Probleme erkennbar sind aufgrund

  • nicht umgesetzter Nutzungsanforderungen

    (z. B. "Der Benutzer muss am System erkennen können, welche Kunden sich länger als durchschnittlich (für den Kunden) nicht gemeldet haben"),

  • nicht angewendeter Gestaltungsregeln

    (z. B. "Symbole sollten immer ein Textlabel haben").

Inspektionen sind grundsätzlich kostengünstig, müssen aber vorbereitet werden. Eine Anforderungsspezifikation, wie unter Abschn. 2.1 beschrieben, erlaubt bereits die Durchführung einer systematischen Inspektion. Hat man einen Usability-Experten bei der unter Abschn. 2.2 beschriebenen Anbieterpräsentation dabei, kann dieser faktisch während der Präsentation des Softwaresystems eine Inspektion durchführen – einfach nur durch Beobachtung des "Walkthrough" des Softwareanbieters.

Bei im Betrieb bereits vorhandener Software ist die Inspektion nur dann zielführend, wenn es explizite Klagen der Benutzer gibt. Die Inspektion kann dann solche Klagen objektivieren.

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