Auf Basis der Baubeschreibung, der Planungszeichnungen und der Ablaufplanung werden die gewerkbezogenen und gewerkübergreifenden Gefährdungen ermittelt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Gefährdungsfaktoren, die übergreifende Auswirkungen auf andere Gewerke haben können (z. B. Absturz oder herabfallende Gegenstände). Mit in die Ermittlung einzubeziehen sind die möglichen Einflüsse von Tätigkeiten auf dem Baugelände oder in dessen Nähe. Anhand des geplanten Bauablaufs ist zu prüfen, ob gegenseitige Gefährdungen zwischen den Gewerken aus zeitlichen oder örtlichen Abhängigkeiten vermieden werden können.

 
Achtung

Gefährdungsbeurteilung vs. SiGePlan

Die Ermittlung der Gefährdungen im Rahmen der SiGe-Planung ersetzt in keinem Fall die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers nach Arbeitsschutzgesetz. Auch wenn es hierbei fachliche Parallelen gibt, beruhen die Ermittlungen auf 2 unterschiedlichen Ansätzen. Der Koordinator betrachtet das gesamte Bauvorhaben, in der Planungsphase sogar unabhängig von den später beauftragten Firmen. Ein Arbeitgeber führt die Gefährdungsbeurteilung für seine Leistungen unter Einbeziehung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation, im Idealfall auch baustellenbezogen durch.

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