Die Sicherheitseinrichtungen der Schmalgänge wie auch die Flurförderzeuge müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden (§ 37 DGUV-V 68). Die Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden.

Neben dieser Sachkundigenprüfung müssen die Sicherheitseinrichtungen in Schmalgängen und auch an den Flurförderzeugen, die in Schmalgängen eingesetzt werden, täglich einem Test unterzogen werden. Diese Tests können lediglich entfallen, wenn ein Versagen der Sicherheitseinrichtung selbstständig angezeigt wird.

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