Durch den Einsatz von Erdbaumaschinen können verschiedene Personengruppen gefährdet sein. Das sind zum einen außerhalb der Maschine befindliche Personen, die dort ihren Beschäftigungen nachgehen, sich dort berechtigt oder unberechtigt aufhalten. Der Maschinenführer kann auch selbst Gefährdungen beim Verwenden des Arbeitsmittels ausgesetzt sein. Darüber hinaus können die Umwelt und Sachen Schaden nehmen.

Fast alle der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG zu prüfenden Gefährdungsfaktoren treten im Zusammenhang mit dem Betreiben von Erdbaumaschinen auf. Beispiele dafür sind:

Mechanische Gefährdungen:

  • ungeschützt bewegte Maschinenteile, z. B. im Schwenkbereich von Baggern,
  • bewegte Transportmittel und Arbeitsmittel, z. B. beim Abbiegen, Rückwärtsfahren,
  • unkontrolliert bewegte Teile, z. B. hängende Lasten am Haken eines Baggers,
  • Sturz, Absturz, Ausrutschen, z. B. beim Ein- und Ausstieg.

Elektrische Gefährdungen:

  • Stromüberschlag bei Arbeiten unter Freileitungen, Beschädigen von Erdkabeln.

Gefahrstoffe:

  • Hautkontakt mit Gefahrstoffen, z. B. Betanken mit Diesel, Fetten der Lagerbuchsen, Nachfüllen von Hydrauliköl,
  • Einatmen von Gefahrstoffen, z. B. Stäuben, Abgasen,
  • physikalisch-chemische Gefährdungen, z. B. Brand- und Explosionsgefährdungen,
  • Lagerung von Gefahrstoffen, z. B. Diesel.

Thermische Gefährdungen:

  • heiße Oberflächen, z. B. Motorblock.

Physikalische Einwirkungen:

  • Lärm, z. B. Motorenlärm, Arbeitslärm,
  • Ganzkörpervibrationen, z. B. Fahrersitz,
  • Hand-Arm-Vibrationen, z. B. manuelles Führen von Verdichtungsgeräten.

Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen:

  • Klima, z. B. Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung,
  • mangelnde Beleuchtung, Lichtverhältnisse, Arbeiten in dunkler Tages- oder Jahreszeit,
  • unzureichende Flucht- und Verkehrswege, fehlende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung,
  • zu geringe Bewegungsfläche, ungünstige Anordnung der Bedienelemente,
  • nicht vorhandene Pausenräume, Sanitärräume, Waschgelegenheiten.

Physische Belastung/Arbeitsschwere:

  • schwere dynamische Arbeit, z. B. manuelle Handhabung von Lasten,
  • einseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung, z. B. häufig wiederholende Bewegungen,
  • Haltungsarbeit (Zwangshaltung).

Psychische Faktoren:

  • ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe, z. B. überwiegende Routineaufgaben, Über-/Unterforderung,
  • ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation, z. B. Arbeiten unter hohem Zeitdruck, wechselnde und/oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, kein durchdachter Arbeitsablauf,
  • ungenügend gestaltete soziale Bedingungen, z. B. fehlende soziale Kontakte, Alleinarbeit, ungünstiges Führungsverhalten, Konflikte,
  • ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen, z. B. Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Wahrnehmung von Signalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Softwaregestaltung.

Spezifische Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln sind

  • das Anfahren oder Überfahren von Personen,
  • das Quetschen von Personen durch Fahrbewegungen (Entstehen eines gefährlich nahen Abstands, z. B. beim Einweisen, Kuppeln, Rückwärtsfahren, Rangieren),
  • der Aufenthalt im Gefahrbereich (z. B. beim Rückwärtsfahren, Schwenken, tote Winkel),
  • das Umkippen, Abstürzen und Aufprallen mit der Maschine (z. B. bei Fahren mit unangemessener Geschwindigkeit, auf nicht tragfähigem Untergrund, mit Überlast/ungünstigem Lastschwerpunkt, Fahren an Graben- oder Böschungsrändern, Befahren steiler Neigungen,
  • das Umkippen, Lösen oder Herabfallen von Transportgut (Be- und Entladen, Überladung, Fahrbahnunebenheiten, ungünstige Konsistenz des Transportmaterials),
  • das Stürzen von Personen auf oder von mobilen Arbeitsmitteln,
  • der unsichere Auf- und Abstieg zur Fahrerkabine,
  • der unsichere Stand auf der Erdmaschine beim Bedienen, Warten, Kontrollieren, Mitfahren.

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