Durch den intensiven Kontakt von Pflegenden und Gepflegten besteht im Pflegebereich bei vielen Tätigkeiten erhöhte Infektionsgefahr:

  • Umgang mit Körperausscheidungen,
  • Tröpfchen- und Schmierinfektionen bei nahem Kontakt mit Infizierten,
  • Infektionen durch Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten.

Wesentliche Arbeitsschutzaufgaben sind:

  • Allgemeine Hygienemaßnahmen (z. B. Händehygiene, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, räumliche Trennung reiner und unreiner Materialien und Bereiche),
  • Impfangebote bei impfpräventablen Risiken (z. B. Masern, Röteln, Windpocken, Hepatitis),
  • Unterbindung von Blutkontakt, z. B. durch Einsatz stichsicherer Kanülen, geeignete Entsorgungsverfahren gebrauchter Instrumente,
  • Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung (z. B. medizinische Einmalhandschuhe, Atemschutz, Schutzbrillen, Visiere, Schutzkleidung),
  • Spezifische Hygienemaßnahmen bei besonderen Risiken (besondere Reinigungs- und Desinfektionsverfahren wie z. B. Sterilisation und andere maschinelle Aufbereitungsverfahren, behördlich vorgeschriebene Desinfektionsmaßnahmen beim Auftreten bestimmter meldepflichtiger Infektionserreger.
 
Wichtig

Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

In den meisten Pflegebereichen ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" erforderlich. Auslösekriterien sind:

  • Kontakt zu Kindern (Kinderkrankheiten),
  • Pflege von Kindern und Menschen mit Hilfebedarf (stuhlübertragbare Krankheiten),
  • Blutabnahmen, Wundversorgung, Eingriffe (blutübertragbare Krankheiten),
  • Pflege Infizierter mit spezifischen Keimen (z. B. Tuberkulose, Hochrisikoinfektionen).

Dabei ist die Untersuchung verbindlich, die dazugehörigen Impfungen aber nicht. Die Ablehnung der Impfung führt nicht automatisch zu Beschäftigungsbeschränkungen.

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