Zusammenfassung

 
Überblick

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz wird dann eingesetzt, wenn keine anderen Absturzsicherungen verwendet werden können, wie z. B. Seitenschutz oder Fanggerüste. Die PSA soll Abstürze verhindern und dabei die Belastungen des Körpers möglichst gering halten.

Der Auswahl und Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung kommt daher eine wichtige Bedeutung zu.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz relevante Vorschriften:

  • ASR A2.1: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
  • TRBS 2121: Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz, Allgemeine Anforderungen
  • DGUV-R 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
  • DGUV-R 112-199: Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
  • DGUV-I 204-011: Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma
  • DGUV-I 212-001: Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren

1 Arten von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist ein Teilbereich der persönlichen Absturzschutzsysteme. Zur PSA gegen Absturz gehören Rückhaltesysteme, Arbeitsplatzpositionierungssysteme und Auffangsysteme. Deren Aufgabe ist es, Personen vor dem Abrutschen oder Abstürzen zu bewahren oder abstürzende Personen sicher aufzufangen sowie eine sichere Rettung zu gewährleisten.

1.1 Auffangsysteme

Auffangsysteme fangen, wie der Name sagt, Beschäftigte im freien Fall auf. Durch diese Systeme können Bereiche mit Absturzgefahr betreten werden. Auffangsysteme begrenzen die Fallstrecke und die Fangstoßkraft und halten den Beschäftigten in einer hängenden Position, in der er oder sie auf Hilfe warten kann, sofern eine Selbstrettung nicht möglich ist.

Folgende Auffangsysteme werden unterschieden:

1.1.1 Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung

Dieses System besteht aus einer beweglichen Führung und einem mitlaufenden Auffanggerät (Abb. 1). Beide Komponenten sind mit einem Verbindungsmittel miteinander verknüpft. I. d. R. enthält die bewegliche Führung oder das Verbindungsmittel einen Falldämpfer. Diese Variante lässt die bestmögliche Bewegungsfreiheit zu.

Abb. 1: Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung[1]

[1] Quelle: DGUV-R 112-198.

1.1.2 Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung

Das System besteht aus einer festen Führung, z. B. Schiene oder Drahtseil, und einem mitlaufenden Auffanggerät. Ein Verbindungsmittel verknüpft auch hier beide Komponenten. Im Fall eines Absturzes arretiert das mitlaufende Auffanggerät an der festen Führung und hält die zu sichernde Person. Dieses System wird klassischerweise für Aufstiege verwendet und heißt daher auch Steigschutzeinrichtung (Abb. 2).

Abb. 2: Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung (Steigschutzeinrichtung)[1]

[1] Quelle: DGUV-R 112-198.

1.1.3 Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät

Ein Höhensicherungsgerät verbindet das Gurtsystem, das der Mensch angelegt hat, mit einem Anschlagpunkt darüber. Beide sind mit einem Verbindungselement verknüpft, das ein- und ausziehbar ist. Ist die Verbindung zwischen dem Gurt und dem Anschlagpunkt fest, wird ein Falldämpfer in das System integriert (Abb. 3).

 

Abb. 3: Auffangsysteme mit Höhensicherungsgerät mit ein- und ausziehbarem Verbindungselement (links) oder Falldämpfer (rechts)[1]

[1] Quelle: DGUV-R 112-198.

1.1.4 Auffangsystem mit Falldämpfer

Das System besteht aus einem Verbindungsmittel, einem Falldämpfer und einem Auffanggurt. Der Auffanggurt ist i. d. R. über ein Verbindungsmittel mit dem Falldämpfer verbunden. Diese kann wiederum am Auffanggurt, an der Anschlagöse angeordnet oder im Verbindungsmittel integriert sein. Der Falldämpfer absorbiert die Energie beim Absturz und vermindert so die Fangstoßkraft.

1.2 Arbeitsplatzpositionierungssysteme

Arbeitsplatzpositionierungssysteme dienen der Sicherung von Beschäftigten über einen längeren Zeitraum an einem bestimmten Arbeitsplatz in Höhen, um Haltearbeit zu vermeiden. Dies erfolgt meist bei der Arbeit an Masten. Der Ergonomie dieser Systeme kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Da Beschäftigte an den Masten nach oben und unten klettern, werden Haltegurte in Auffanggurte integriert. Arbeitsplatzpositionierungssysteme bestehen aus einer Anschlageinrichtung, einem Verbindungsmittel mit Längeneinstell-Vorrichtung und einem Haltegurt bzw. Auffanggurt.

1.3 Rückhaltesysteme

Rückhaltesysteme verhindern den Absturz von Beschäftigten von höher gelegenen Arbeitsplätzen, in dem sie einen Zugang zur Absturzkante verhindern. Dies ist möglich, weil das Verbindungsmittel kürzer ist als der Abstand von der Anschlageinrichtung zur Absturzkante. Auffangsysteme bestehen aus einer Anschlageinrichtung, einem Verbindungsmittel und einem Haltegurt bzw. Auffanggurt.

2 Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer mögliche Absturzgefahren von Beschäftigten in seinem Betrieb ermitteln und beurteilen. Die Persönliche Schutzausrüstung wird anhand dieser Ergebnisse ausgewählt.

 
Wichtig

TOP-Hierarchie bei Schutzmaßnahmen einhalten

Voraussetzung für den Einsatz von PSA gegen Absturz ist die Analyse der Gefährdung der Beschäftigten. Gemäß dem TOP-Prinzip kommt PSA gegen Absturz dann zum Einsatz, wenn anderweitige Absturzsicherungen nicht ein...

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