Unterschätzte Gefahr: Wenn die Hubarbeitsbühne zum Katapult wird

Wer mit einer Hubarbeitsbühne nach oben fährt, muss nicht nur schwindelfrei sein. Er sollte auch gut gesichert sein. Denn nicht immer lässt sich das Risiko ausschließen, dass der Höhenarbeitsplatz zum Katapult wird.

Bei einer Teleskop- bzw. Auslegerbühne besteht generell die Gefahr aus dem Korb herausgeschleudert zu werden. Das nennt man Peitschen- oder Katapulteffekt. Bei so einem Ereignis reicht das übliche Geländer am Korb als Schutzmaßnahme nicht aus. Die Kräfte, die dabei wirken sind zu extrem. Außerdem tritt der Effekt plötzlich und oft unerwartet ein.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wird für alle Auslegerbühnen empfohlen

Damit es nicht zum Katapulteffekt kommt, ist ein umsichtiges Verhalten die Grundlage. Für alle anderen Fälle den Notfall hilft persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Allerdings gibt es keine Vorschrift, dass in gehobenem Zustand des Korbes eine PSA zu tragen ist. Doch die Absturzsicherung wird für alle Auslegerbühnen empfohlen.

In folgenden Fällen ist eine PSA gegen Absturz Pflicht

  • Bei der Gefährdungsbeurteilung wurde das Risiko des Peitschen- oder Katapulteffekts ermittelt.
  • Die Betriebsanleitung des Hubarbeitsbühnenherstellers schreibt das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung vor.
  • Der Bauherr hat auf seiner Baustelle die Benutzung von PSAgA festlegt.

Der richtige Umgang mit der PSA ist wichtig

Um ein Herausschleudern zu vermeiden, sind bei der Benutzung der PSA gegen Absturz folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Der Unternehmer muss geeignete PSAgA zur Verfügung stellen.
  • Die Personen haben die Ausrüstung in der Arbeitsbühne zu benutzen.
  • Das Personenrückhaltesystem ist immer am dafür vorgesehenen Anschlagpunkt zu befestigen.
  • Das Verbindungsmittel zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt ist immer so kurz wie möglich zu halten.
  • Die max. Verbindungsmittellänge ist auf 1,8 m zu begrenzen.
  • Das Verbindungsmittel ist mit einem Falldämpfer auszustatten, um die plötzliche Krafteinwirkung auf den Anschlagpunkt möglichst gering zu halten.
  • Das Bedienpersonal muss die PSA jedes Mal vor Benutzung auf Mängel und Beschädigung prüfen.
  • Außerdem sind die Beschäftigten mindestens einmal pro Jahr theoretisch und praktisch in der Benutzung der PSA gegen Absturz zu unterweisen.

So kann die Hubarbeitsbühne zum Katapult werden

Wenn ...

  • Personen auf die Bühne auf- oder von ihr abspringen.
  • die Ausleger sich plötzlich bewegen, weil der Untergrund nachgibt.
  • unnötige Schwingbewegungen oder größere Montagekräfte auftreten.
  • die angehobene Arbeitsbühne z. B. beim Überfahren eines Bordsteines oder wegen Bodenwellen ins Schwingen kommt.
  • die Arbeitsbühne an einer Gebäudekonstruktion oder in einem Baum eingeklemmt wird und der Bediener versucht, durch Korbbewegungen frei zu kommen.
  • Andere Fahrzeuge die ausgefahrene Bühne streifen.

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