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Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Änderungen zur letzten Ausgabe: Die Erste-Hilfe-Maßnahmen nach der Rettung aus der hängenden Position wurden den aktuellen medizinischen Erkenntnissen angepasst. Statt einer früher empfohlenen Kauerstellung als initiale Lagerung wird in der aktualisierten Fassung die Flachlagerung (oder die Lagerung nach Wunsch) der betroffenen Person aufgeführt. Einzelne Bilder wurden ausgetauscht.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-9876

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Betriebliches Rettungswesen des Fachbereich Erste Hilfe und

des Sachgebietes PSA gegen Absturz/Rettungsausrüstungen des

Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV

DGUV Information 204-011

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p204011

Bildnachweis

Titelbild und Abb. 7: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH;

Abb. 1-3, 5, 8: © Jochen Taubken; Abb. 4, 6: © Joachim Berger

1 Gefährdeter Personenkreis und Häufigkeit

Das Hängetrauma, auch Hängesyndrom genannt, kann bei längerem, bewegungslosem Hängen in einem Auffanggurt, z. B. nach einem Sturz von einem hochgelegenen Arbeitsplatz, zustande kommen. Aufgrund von Bewegungslosigkeit fehlt die Funktion der so genannten "Muskelpumpe" durch die Beinmuskulatur, wodurch der Rückstrom des Blutes aus den Beinen vermindert wird bzw. zum Erliegen kommt. Es kann aufgrund unterschiedlicher pathophysiologischer Mechanismen zu einem (Kreislauf)-Schock kommen.

Bei bestimmungsgemäßer Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz ist das Auftreten eines Hängetraumas heute sehr unwahrscheinlich. Dafür ist eine sachgerechte Auswahl, das exakte Anpassen des Gurtes mit der Durchführung eines Hängeversuchs (s. DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") erforderlich. Darüber hinaus ist die Planung und Vorbereitung entsprechender Rettungsmaßnahmen (s. DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen") notwendig.

Das Hängetrauma kann bei Personen auftreten, die nach einem Sturz längere Zeit "hilflos" im Auffanggurt hängen und z. B.

  • schlecht angepasste Auffanggurte tragen,
  • Auffanggurte unsachgemäß benutzen,
  • sich beim Sturz verletzt haben
  • oder bewusstlos sind.

Dies gilt analog bei der Nutzung von Steigschutzeinrichtungen. Verschiedene Faktoren begünstigen das Auftreten eines Hängetraumas, u. a.:

  • Angstzustände, Schreck,
  • Flüssigkeitsmangel,
  • Erschöpfung,
  • Witterungseinflüsse (Hitze oder Kälte),
  • Verletzungen,
  • Schmerzen.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 1

In einer Steigschutzeinrichtung bewegungslos hängende Person

2 Symptome und Beschreibung des Hängetraumas

Durch längeres, bewegungsloses Hängen im Gurt fehlt der Widerstand unter den Füßen und die so genannte "Muskelpumpe" zur Förderung des venösen Blutrückstromes kann nicht mehr wirken (Versacken des Blutes in den Beinen - Orthostase). In der Folge kann es aufgrund unterschiedlicher pathophysiologischer Mechanismen zum Schock, unter Umständen mit Todesfolge, kommen.

Pathophysiologische Faktoren des Hängetraumas:

  • Muskelpumpe fällt aus (Minderung des venösen Rückstroms)
  • Relative Hypovolämie (Versacken des Blutes in den Beinen)
  • Zellschwellung/Zellfunktionsstörung
  • Minderung der Herzauswurfleistung
  • Störungen auf zellulärer Ebene (Sauerstoffmangel)

Die Auswirkungen eines längeren, bewegungslosen Hängens in einem Auffanggurt können je nach Gesundheits- und Körperzustand der Person individuell sehr unterschiedlich sein. Folgende Symptome können auf die Entstehung eines Hängetraumas hinweisen:

  • Blässe,
  • Schwitzen,
  • Kurzatmigkeit,
  • Pulsanstieg oder Pulsabstieg,
  • Blutdruckanstieg oder Blutdruckabfall,
  • Sehstörungen,
  • Schwindel,
  • Übelkeit.

3 Verhalten bei freiem Hängen im Seil

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Grundsätzlich sollte die betroffene Person möglichst schnell aus der freihängenden Position befreit werden.

Solange eine Person noch handlungsfähig ist, kann sie unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, um dem Blutstau in den Beinen entgegen zu wirken. Dazu ist es notwendig, dass die im Gurt hängende Person die Beine bewegt. Effektiver ist es, die Beine abzustützen und gegen einen Widerstand zu drücken. Hierfür sind Trittschlingen, z. B. ein Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung oder eine Prusikschlinge geeignet. Damit kann sich die frei hängende Person entlasten, die "Muskelpumpe" kann in Gang gehalten und eine eventuelle Einschnürung im Oberschenkel gelöst werden.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 2

Entlastung durch Stemmen eines Fußes in eine Trittschlinge

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Abb. 3

Entlastung durch stemmen beider Füße in eine Trittschlinge

3.1 Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung

Das Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung wird dabei an den beiden seitlichen Halteösen des Auffanggurtes befestigt. Die Länge des Seiles ist so einzustellen, dass die im Seil hängende Person ihre Füße in die so entstandenen Seilschlaufen stemmt, um die Muskel...

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