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Impressum
Herausgegeben von: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
Sachgebiet Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz/Rettungsausrüstungen des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV | |
Ausgabe: | Februar 2023 |
Satz und Layout: | Atelier Hauer + Dörfler, Berlin |
Bildnachweis: | © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH |
Copyright: | Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: | Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p212001 |
Änderungen der DGUV Information 212-001 "Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren" zur Version aus dem Jahr 2016:
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Vorbemerkung
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und die Unternehmerin und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. DGUV Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Diese DGUV Information dient als Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen. Die in dieser DGUV Information enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln erarbeitet worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Voraussetzung für die Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen für temporäre Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen ist eine Gefährdungsbeurteilung, die ergibt, dass die betreffenden Arbeiten sicher durchgeführt werden können.
Diese DGUV Information konkretisiert u. a. die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung für die Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen, im Speziellen
- Abschnitt 2 "Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen",
- Anhang 1 Abschnitt 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" und
- Anhang 1 Nr. 3.4 "Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen".
Weiterhin werden die Bestimmungen der TRBS 2121 Teil 3 "Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen" berücksichtigt.
1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Information findet Anwendung auf den Zugang und die...
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