Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:
2. |
Tragsystem ist die Gesamtheit von Anschlageinrichtung(en) mit Tragseil, Seileinstellvorrichtung sowie Arbeitssitz bzw. Sitzbrett. |
3. |
Sicherungssystem ist die Gesamtheit von Anschlageinrichtung(en), Sicherungsseil, Seileinstellvorrichtung sowie einer Körperhaltevorrichtung. |
6. |
Strukturen sind Teile von Bauwerken oder Konstruktionen, z. B. Stahlträger, Verstrebungen oder Pfeiler. |
7. |
Verbindungselemente sind z. B. Karabinerhaken. |
8. |
Verbindungsmittel können aus Chemiefasern (Seilen und Bändern), Drahtseilen oder Ketten hergestellt sein. Sie sind mit geeigneten Endverbindungen ausgestattet. |
11. |
Auffangsystem ist ein persönliches Absturzschutzsystem, das bei einem freien Fall, nach dem Versagen des Tragsystems, die Person auffängt und die auf den Körper einwirkende Fangstoßkraft reduziert. |
12. |
Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen sind qualifizierte Personen mit bestandener Prüfung, die mit Hilfe von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren Arbeiten durchführen. Hierzu zählen beauftragte Beschäftigte, Unternehmer, Unternehmerinnen und Solo-Selbstständige. Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden. Abb. 4 Beispiel eines geeigneten Auffanggurtes |
13. |
Qualifikationsstandards sind z. B. die von Verbänden aufgestellten Regelungen zur Qualifizierung von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen. |
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