• Mitwirkung bei der Analyse der Gefährdungen und Belastungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit unter dem Aspekt möglicher Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten,
  • Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs sowie zum Arbeitsrhythmus einschließlich Pausengestaltung,
  • Beratung zum gesundheitsgerechten, hygienischen Verhalten der Beschäftigten auf Grundlage eines Hygieneplans,
  • in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit Prüfen der Möglichkeiten zur Substitution von Gefahrstoffen auf Grundlage von

    • Sicherheitsdatenblättern,
    • DGUV-Informationen mit Hinweisen zur Substitution,
    • Einbeziehung bzw. Verweis auf REACH-Dokumentation zu relevanten Stoffen,
    • Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS für das Bauen, Renovieren und Reinigen,
    • vorhandenen aktuellen Publikationen.
  • Unterstützung bei Auswahl und Einsatz lösemittelfreier Arbeitsstoffe gemäß TRGS 600 und TRGS 610,
  • Einflussnahme auf Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zur Verhinderung von Infektionen bei Verlegearbeiten von Parkett in bewohnten Räumen,
  • Beratung zur richtigen Auswahl, Handhabung und Wartung persönlicher Schutzausrüstungen (Atemschutzgeräte, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Knieschutz, Sicherheitsschuhe),
  • Beratung zur Erarbeitung eines Hautschutzplans sowie zum richtigen Einsatz von Hautschutzmitteln,
  • Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei erforderlichem Arbeitsplatzwechsel, zum Einsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei einer Einschränkung der Mobilität,
  • Beratung zum Führen einer Vorsorgedatei mit Daten und Anlässen der arbeitsmedizinischen Vorsorge,[1]
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Parkettlegern ist auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Vorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- oder Angebotsvorsorge durchzuführen:[2]
 
Wichtig

Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Grundsätze für Arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Parkettleger auf Grundlage der typischen Gefährdungen durch

  • DGUV Empfehlung "Methanol": Gefahr körperlicher Beeinträchtigungen beim Verwenden von methanolhaltigen Vorstrichen und Bodenbelagsklebstoffen;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung durch lärmintensive Säge- und Schleifarbeiten;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Gefahr von Erkrankungen der Atemwege durch allergisierende, chemisch-irritativ oder chemisch-toxisch wirkende Stoffe (Holzstäube, Bestandteile von Klebern, Lacken, Lösemitteln);
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Mögliche Hautschädigung durch Kontakt mit kalk- bzw. zementhaltigem Mörtel, Epoxidharzen, Lösemitteln;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": Beeinträchtigung des Tragens von Atemschutzgeräten beim Umgang mit lösemittelhaltigen Arbeitsstoffen;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignung)": Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten";
  • DGUV Empfehlung "Isocyanate": Verwenden von Isocyanaten als Kleb- und Beschichtungsstoffe;
  • DGUV Empfehlung "Benzol": Gesundheitliche Beeinträchtigung beim Verwenden von Toluol- und Xylol haltigen Löse-, Reinigungs- und Verdünnungsmitteln;
  • DGUV Empfehlung "Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe-allgemein": Krebsgefahr beim Einsatz von organischen Lösungsmitteln;
  • DGUV Empfehlung "Hartholzstaub": Krebsgefahr im Nasenbereich (Ardenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen) bei spanabhebenden Bearbeitungsverfahren (Bohren, Sägen, Schleifen) von Buche, Eiche und anderen Harthölzern;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Körperliche Beeinträchtigung durch das Heben und Tragen von Gebinden sowie durch meist langandauernde Zwangshaltungen "Hocken" und "Knien" (Meniskusschäden);
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": z. B. Zeit- und Termindruck durch Kunden.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über die ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Vermeiden von Unfällen und einer Beeinträchtigung der Gesundheit (Seh- und Hörvermögen) beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Kunden;
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens bei Bauwerksabdichtung.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Johannsen: Arbeitsmedizinische Vorsorge – Von der klassischen Untersuchungs- bis hin zur Beratungsmedizin, Sifa-News.de-Arbeitsmed.
[2] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, DGUV forum 4/2022.

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