• Beratung bei Auswahl und Einsatz von PSA,
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung vorhandener Gefährdungen und bei Ableitung von Schutzmaßnahmen im Verantwortungsbereich,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen und Hinweise zur Substitution gefährlicher Substanzen,
  • Hinweise zur Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans,
  • Prüfen der Möglichkeiten zur Substitution von Gefahrstoffen in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Grundlage von

    • Sicherheitsdatenblättern,
    • DGUV-Informationen mit Hinweisen zur Substitution und TRGS 600,
  • Hinweise zum Führen einer Vorsorgedatei mit Daten und Anlässen der arbeitsmedizinischen Vorsorge,[1]
  • Vorschläge zu organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen des Infektionsschutzes bezüglich gefährlicher Viren (z. B. SARS-CoV-2-Erreger),
  • Unterstützung bei der Erarbeitung einer Betriebsanweisung sowie bei der Unterweisung der Beschäftigten,

Für die genannten Tätigkeiten von Hausmeistern kommen auf Verlangen des Arbeitgebers nach ArbMedVV in Abhängigkeit von Gefährdungen und Belastungen folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]

 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung bei Tätigkeiten des Hausmeisters

  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr einer Gehörbeeinträchtigung beim Arbeiten mit sehr lärmintensiven handgeführten Maschinen während der Pflege von Außenanlagen (z. B. Motorkettensäge);
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen": Gefahr von Erkrankungen der Atemwege durch die allergisierende Wirkung von Arbeitsstoffen bei Reinigungsarbeiten;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Belastung und Gefährdung der Haut beim Umgang mit Farben, Lacken und Klebern;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": ggf. gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignung)": Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Gefahr von Infektionen bei häufigen Kontakten mit wechselnden Kunden (z. B. Mietern) und Lieferanten;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": körperlich schwere Arbeit teilweise unter Zwangshaltungen bei Müllentsorgung bzw. bei Tätigkeiten im Außenbereich;
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": Koordinieren von Reparaturaufträgen zwischen den Ebenen der Mieter, der Wohnungsverwaltungen und der Handwerksfirmen unter häufigem Zeit- und Leistungsdruck.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über die ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Unfallgefahr und Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zu Kunden bzw. Lieferanten;
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens von Leitern bei Prüf- und Kontrolltätigkeiten bzw. bei Schneeberäumung von Dächern.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Johannsen: Arbeitsmedizinische Vorsorge – Von der klassischen Untersuchungs- bis hin zur Beratungsmedizin, Sifa-News.de-Arbeitsmed.
[2] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2022.

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