• Mitwirkung bei der Analyse von Gefährdungen und Belastungen und deren Ursachen (z. B. Schutz gegenüber mechanischen Gefährdungen an ungeschützten bzw. nur teilweise geschützten Maschinenelementen (Handkreissägen) sowie der Ableitung von Maßnahmen zur sicheren und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren),
  • Einsatz gekennzeichneter Maschinen mit CE-, GS-Zeichen,
  • Mitwirkung bei der Erkennung von Schwachstellen in der Arbeitsvorbereitung und Schlussfolgerungen zur Optimierung der Arbeitsabläufe hinsichtlich Verringerung von Fehlzeiten der Beschäftigten und Ausfallzeiten von Maschinen,
  • Beratung zum richtigen Einsatz von Transportmitteln (z. B. Sackkarre, Hubwagen) zur Verringerung körperlich schwerer Arbeit sowie von Arbeitshilfen zur Erleichterung des Arbeitens unter unbequemen Arbeitshaltungen (z. B. Knieschutz),
  • in Abstimmung mit dem Betriebsarzt Aufzeigen von Möglichkeiten, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden bzw. Gefahrstoffe durch Stoffe, Gemische und Verfahren zu ersetzen, die für die Beschäftigten unter den konkreten Bedingungen am Arbeitsplatz keine oder nur geringe Gefährdungen darstellen,
  • Informationen zu folgenden Kriterien für eine Vorauswahl von Möglichkeiten einer Substitution in Form[1]

    • von Gesundheitsgefahren,
    • von physikalisch-chemischen Gefährdungen sowie
    • des Freisetzungspotenzials auf Grundlage der physikalisch-chemischen Eigenschaften und der Verfahrens- und Verwendungsbedingungen.
  • Prüfen und Realisieren von Schutzmaßnahmen nach der STOP-Hierarchie Substitution, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen gemäß TRGS 500 und 600,
  • Beratung zum Umgang mit Gefahrstoffen, Erstellen von Betriebsanweisungen unter Einbeziehung von Sicherheitsdatenblättern und Unterweisung der Beschäftigten mindestens einmal jährlich,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz lösemittelfreier Arbeitsstoffe zum Kleben von Parkett und anderen Bodenbelägen,
  • Mitwirkung bei Auswahl und Einsatz lärm- und staubarmer Arbeitsverfahren (Sägen, Schleifen) zur Bearbeitung der Parkettelemente,
  • Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Be- und Entlüftung sowie zur Absaugung von Stäuben, Gasen, Dämpfen an relevanten Arbeitsstellen,
  • Unterstützung bei Einleitung präventiver Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes z. B. durch Ex-geschützte Arbeitsmittel,
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Lagerung von Arbeits- und Gefahrstoffen und der Erarbeitung eines Gefahrstoffkatasters.
[1] Sifa-News, Fachwissen auf den Punkt gebracht, FORUM VERLAG HERKERT GMBH, 2020.

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