• Mitwirkung bei der Analyse des Unfallgeschehens, der Gefährdungsbeurteilung sowie bei Ableitung präventiver Maßnahmen zur Unfallverhütung gemeinsam mit dem Betriebsarzt,
  • Beratung bei der Beschaffung von Geräten, Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Normen und Richtlinien (z. B. CE-Kennzeichnung),
  • Hinweise zur regelmäßigen Kontrolle und wiederkehrenden Prüfungen der Arbeitsmittel (z. B. Leitern, Gerüste, handgeführte Maschinen),
  • Unterstützung bei Einrichtung und Inbetriebnahme von Baustellen z. B. zur Bearbeitung und Montage von feuerfesten Steinen und Fertigteilen,
  • Nutzung der Möglichkeiten zur lärm- und staubarmen Bearbeitung,
  • Durchführung orientierender Messungen am Arbeitsplatz bezogen auf Gefahrstoffe, Lärm, Klima, Beleuchtung,
  • Beratung zur Erarbeitung von Dokumentationen wie z. B. Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan, Einhaltung von Prüfpflichten.

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