Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln sind mehr als ein paar PDF-Anlagen an einer E-Mail mit einem großen Verteiler im Unternehmen oder ein Multiple-Choice-Test, der so lange durchgeklickt werden kann, bis das erwartete Ergebnis vorliegt. Will man die Aufsichtsbehörden und die Unfallversicherungsträger davon überzeugen, Unterweisungen zumindest teilweise (vgl. Abschn. 3.1) rein elektronisch und rechtlich einwandfrei durchgeführt zu haben, muss ein klares auf Kommunikation und angemessener Verständlichkeit basierendes Konzept erkennbar sein.

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