Begriff

Mineralfasern können natürlichen Ursprungs oder aus mineralischen Rohstoffen hergestellt sein. Bekannter Vertreter der natürlichen Mineralfasern ist Asbest. Künstliche Mineralfasern dienen u. a. zur Herstellung von Mineralwolle oder Textilglasfaser. Aufgrund ihrer Eigenschaften können die Faserteilchen unterschiedliche Gefährdungen mit sich bringen. Die Hauptgefahr bei Mineralfasern liegt in der Größe der Fasern. Bei Erreichen kritischer Werte (lungengängige Form) für Länge bzw. Durchmesser oder Verhältnis aus beiden Faktoren sind sie krebserregend.

Produkte aus künstlichen Mineralfasern werden überwiegend zur Schall- und Wärmedämmung eingesetzt. Asbest diente früher zum Brandschutz. Wegen seines hohen krebserregenden Potenzials wurde die Anwendung im Wesentlichen auf Hoch- und Tiefbau sowie Betonherstellung beschränkt.

Bei Verarbeitung, Entsorgung und Sanierung gelten strenge Vorschriften. Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch asbesthaltige Baustoffe oder alte Mineralwolle.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Neben der Gefahrstoffverordnung sind folgende Technische Regeln grundlegend:

  • TRGS 517: Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
  • TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
  • TRGS 619: Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle

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