• Unterstützung bzw. Mitwirkung bei Analyse und Beurteilung der Gefährdungen im Arbeitsbereich sowie bei Ableitung wirksamer technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen,
  • Sensibilisierung zur Analyse und Beurteilung von Gefährdungen bei der Errichtung von Mauerwerken, Bauwerksteilen und Bauwerken,
  • Beratung zur Einrichtung einer Baustelle auf Grundlage der Baustellenverordnung,[2]
  • Hinweise zur Auswahl und Beschaffung sicherer und ergonomisch gestalteter Maschinen und Geräte (z. B. mobile Stromerzeuger, Mischmaschinen, Schlagbohr-, Stemm- und Trenngeräte),
  • Beratung zur Dimensionierung und Errichtung von Absturzsicherungen beim Setzen von Mauern mithilfe von Gerüsten sowie zur Auswahl geeigneter PSA gegen Absturz,
  • Möglichkeiten zum Verarbeiten großformatiger Mauersteine unter Einhaltung des zulässigen Verarbeitungsgewichts mithilfe von Versetzgeräten und ggf. mit Exoskelett,
  • Hilfestellung bei Ausarbeitung relevanter Betriebsanweisungen und Unterweisung der Beschäftigten.
[1] BG Bau: Baustein-Merkheft Hochbau, 2020.
[2] Blochmann/Mahlstedt: Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung, 4. Aufl., BAUA Dortmund 2014.

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