Der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen folgende Aufgaben:

  • Unterstützung bzw. Mitwirkung bei Analyse und Beurteilung der Gefährdungen im Arbeitsbereich des Gebäudes bzw. des Fahrzeugs sowie bei Ableitung wirksamer technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen,
  • Hinweise zur Auswahl und Beschaffung sicherer und ergonomisch gestalteter Maschinen und Geräte (z. B. Kompressoren, Farbspritzgeräte, Schleifwerkzeuge und -maschinen, Trennwerkzeuge, Sockelleistenschneider, Tapezierwerkzeuge, Leitern und Gerüste),
  • Beratung zur Dimensionierung und Errichtung von Absturzsicherungen beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie zur Auswahl geeigneter PSA gegen Absturz,
  • Hilfestellung bei Ausarbeitung relevanter Betriebsanweisungen und Unterweisung der Beschäftigten.

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