• Durchführung einer Analyse vorhandener Gefährdungen an Land- und Baumaschinen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt) sowie Beratung bei der Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer, personen- und verhaltensbezogener Maßnahmen,
  • Unterweisung der Mitarbeiter zu Unfall- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Maschinen und Geräten, insbesondere beim Arbeiten mit gleisgebundenen Baumaschinen und Gefahren vom benachbarten Gleis,[1]
  • Hinweise zur Prüfung der Abgasanlage einschließlich der Bauelemente zur Emissionsminderung,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV,
  • Beratung zu Möglichkeiten der primären und sekundären Lärmbekämpfung an Land- und Baumaschinen,
  • Beratung zur Erarbeitung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit technischen Erzeugnissen (z. B. Hebebühnen),
  • Erläuterung von Möglichkeiten der ergonomischen Gestaltung der Kabinen – einschließlich der Informations- und Bedienelemente –, des Fahrersitzes zur Optimierung der psychischen und physischen Belastung und Beanspruchung,[2]
  • Beratung zur Nachrüstung von Kamera-Monitor-Systemen (KMS) mit dem Ziel der Gewährleistung der Anforderungen an das Sichtfeld für einen sicheren betrieblichen Einsatz,[3]
[1] Sauer/Adler/Dumke/Pardey: Ausrüstung gleisgebundener Baumaschinen mit automatischen Warnsystemen, Z. Tiefbau 119 (2007) 7, S. 436–443.
[2] Sachs/Teichert/Rentzsch: Ergonomische Gestaltung mobiler Maschinen, ecomed, 1994.
[3] Pfeiffer: Kamera-Monitor-Systeme, Netzwerk Baumaschinen der Offensive Gutes Bauen, Stand 07/2017.

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