• Mitwirkung bei der Analyse des betrieblichen Unfallgeschehens,
  • Unterweisung der Baugeräteführer zu Unfall- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Maschinen und Geräten, insbesondere beim Wechseln von Werkzeugen (z. B. Tieflöffel, Greifer, Meißel) mit Schnellwechseleinrichtungen, gesteuert vom Arbeitsplatz in der Kabine,[1]
  • Hinweise zur Überprüfung von Maschinen vor Inbetriebnahme gemäß Maschinenrichtlinie,
  • Beratung zur CE-Kennzeichnung und ggf. zu anderen Sicherheitszeichen,
  • Beratung zum umsichtigen Verhalten beim Einstieg in die Fahrer- bzw. Krankabine,
  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Bedienstandes bezüglich der Anordnung und Gestaltung der Bedien- und Anzeigeelemente in Relation zum Fahrersitz,
  • Unterstützung beim Kauf lärmarmer Baumaschinen und -geräte (Blauer Engel),
  • Beratung zum Sitzkomfort und zu ausreichender Sicht auf den Fahr- und Arbeitsbereich,
  • Hinweise zur richtigen Einstellung des Fahrersitzes in Abhängigkeit von Körpergewicht und Körpergröße,
  • Hinweise zu Möglichkeiten einer lärm- und vibrationsarmen Fahr- und Arbeitsweise auf Baustellen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus,
  • Beratung bei Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer und personen- sowie verhaltensbezogener Maßnahmen und Kontrolle ihrer Wirksamkeit (z. B. hinsichtlich Überroll- und Kippschutz, Anti-Blockier-Systemen/ABS),
  • Möglichkeiten des Diebstahl- und Vandalismusschutzes,
  • Einflussnahme auf sicheres Arbeiten durch präventive und korrektive Instandhaltung.
[1] Thierbach: Schnellwechseleinrichtungen an Baumaschinen – sicher mit besserer Norm, KAN Brief 1/19, S. 18.

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