Lfd. Nr. |
Arbeitsplatz/Arbeitsbereich |
Gefährdung/Belastung/Mangel |
Regelwerk |
T-O-P-Maßnahmen |
1 |
Arbeitsraum mit Kabine |
1.1 |
Zugang |
Unfall- und Verletzungsgefahr sowie Arbeitserschwernisse durch
- mangelnde Stabilität der Kabinenkonstruktion
- sicherheitstechnisch und ergonomisch nicht vertretbaren Zugang zum Arbeitsplatz
- zu engen Arbeitsraum
- Abstürzen während des Auf- oder Abstiegs
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ProdSG ArbZG BetrSichV ArbMedVV DGUV-I 240-410 |
Technische Maßnahmen:
- Erhöhung der Steifigkeit der Kabine durch Einbau eines Rahmens sowie von Gitterelementen (ROPS) zum Vermeiden von Verletzungen des Baugeräteführers beim Umkippen oder Überschlagen der Maschine
- Schutz der Kabine und damit des Fahrers gegen herabfallende Gegenstände durch zusätzlichen Aufbau auf der Kabine (FOPS) in Steinbrüchen bzw. beim Abriss von Gebäuden
- Gewährleistung eines möglichst beidseitigen Zugangs zur Kabine
- Integration eines rutschsicheren Aufstiegs, in 0,65 m Abstand über Standfläche der Maschine beginnend
- Unterstützung des Auf- und Abstiegs und Vermeiden von Abstürzen durch sichere und ergonomisch gestaltete Handgriffe bzw. -läufe
- Gestaltung sicherer Zugänge für höher gelegene Arbeitsplätze (z. B. für Kranführer in Turmdrehkranen) mit Leiteraufstieg innerhalb des Turms bis zur Maximalhöhe von 40 m
- ggf. Ruhepodeste in Basisschüssen bzw. Kranführeraufzug oder hochziehbare Personenaufnahmemittel (PAM)
- ggf. Funkfernsteuerung von Turmdrehkran
Organisatorische Maßnahmen:
- Eignungsuntersuchung nach G 41
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1.2 |
Aufenthalt |
s. 1.1 |
s. 1.1 |
Technische Maßnahmen:
- rutschsichere Fußböden der Kabine bzw. zu betretender Plattformen für Wartung und Instandhaltung
- Akzeptanz eines geräumigen Arbeitsplatzes für eine gesamte Arbeitsschicht
Organisatorische Maßnahmen:
- ggf. Eignungsuntersuchung nach G 41
Personenbezogene Maßnahmen:
- Absturzsicherung
- gut ausgebildete Fahrer mit vollendetem 18. Lebensjahr
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2 |
Stellteile |
2.1 |
Handbetätigte Bedienelemente |
Beeinträchtigung von Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden durch
- Fehlbedienungen infolge unlogischer Anordnung und Gestaltung
- Fehlbedienungen infolge fehlender Rückmeldung zur sicheren Funktion des Wechsels von Arbeitswerkzeugen am Baggerarm
- hohe physische Beanspruchung aufgrund unergonomischer Greifräume für häufig zu betätigende Elemente
- hohe Bedienkräfte und demzufolge hohen Kraftaufwand zur Betätigung
- mangelnde ergonomische Gestaltung hinsichtlich Form und Farbe
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DGUV-I 209-068 DIN EN 474-1 DIN EN ISO 3411 DIN EN ISO 6682 ISO 11226 ISO 13031 |
Technische Maßnahmen:
- Anordnung der am häufigsten zu betätigenden Bedienelemente im ergonomisch optimalen Greifraum unmittelbar vor dem Baugeräteführer (z. B. Fahrtrichtungswahlhebel)
- Integration mehrerer Steuerbewegungen in jeweils ein Bedienelement in der Armlehnenkonstruktion links und rechts vom Fahrer (z. B. bei Baggern zum Steuern der Fahr-, Hub- und Drehbewegungen mit Multifunktionselementen)
- Betätigung der Bedienelemente nur mit Händen und geringen Bedienkräften aufgrund vorgesteuerten Arbeits- und Fahrhydrauliken aus Armauflage heraus
- Ersatz der häufig noch üblichen auf dem Kabinenboden angelenkten Bedienelemente zur Steuerung der Fahr- und Schwenkbewegungen von Baumaschinen auf Kettenfahrwerken mit hohem Bedienaufwand und Beeinträchtigung der Sicht durch o. g. in die Armlehne integrierte Bedienelemente (z. B. Hand-Joystick)
- Möglichkeit der Anpassung höhenverstellbarer und neigbarer Lenkräder von Frontladern und Gradern an individuelle Körpergrößen
- Anordnung von seltener zu betätigenden Elementen (z. B. Kabinenlicht) zum Vermeiden von Fehlbedienungen in größerer Entfernung vom Fahrer
- optische Anzeige der erfolgten korrekten Verriegelung beim Wechsel von Arbeitswerkzeugen an Baggern
Organisatorische Maßnahmen:
- Erhöhung des Fahrkomforts durch Bereitstellung warmer bzw. kalter Getränke über wärmenden oder kühlenden Funktionsgetränkehalter (z. B. Mobilbagger Takeuchi TB 295 W)
- Testung der Funktionsfähigkeit des "Schnellwechslers" durch den Baggerführer vor Tätigkeitsbeginn
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2.2 |
Fußbetätigte Bedienelemente |
s. 2.1 |
s. 2.1 |
Technische Maßnahmen:
- gleichmäßige Belastung und Beanspruchung von Händen und Füßen, indem z. B. Gas- und Bremsbetätigung sowie Tempomat für die Wahl unterschiedlicher Geschwindigkeitsstufen bei Vorwärtsfahrt über Fußbetätigung erfolgen
- sicheres und starres Abstützen mit Füßen auf Fußrasten in unwegsamen Gelände
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3 |
Informationsmittel |
3.1 |
Warn- und Kontrollinstrumente |
Beeinträchtigung der Sicherheit von Baugeräteführer und Maschine aufgrund
- fehlender Anzeige bei Überschreitung der zulässigen Neigung beim Arbeiten in Hanglagen
- mangelnder Signalisation der Ölstände (Motor- und Hydrauliköl
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DIN EN 474-1 |
Technische Maßnahmen:
- Installation optischer (rotes Blinklicht) und akustischer (lauter Summton) Signale zur Warnung bei kritischen Zuständen (z. B. Gefährdung der Standsicherheit, zu geringer Hydraulikdruck)
Organisatorische Maßnahmen:
- Anordnung der Warn- und Kontrollinstrumente im optimalen Sichtbereich
- gezielte Information an Kundendienst bei lokalisierten Fehlern
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3.2 |
Interaktive Displays |
B... |