Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Arbeitsraum mit Kabine
1.1 Zugang

Unfall- und Verletzungsgefahr sowie Arbeitserschwernisse durch

  • mangelnde Stabilität der Kabinenkonstruktion
  • sicherheitstechnisch und ergonomisch nicht vertretbaren Zugang zum Arbeitsplatz
  • zu engen Arbeitsraum
  • Abstürzen während des Auf- oder Abstiegs

ProdSG

ArbZG

BetrSichV

ArbMedVV

DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr (Eignungsbeurteilung)"

Technische Maßnahmen:

  • Erhöhung der Steifigkeit der Kabine durch Einbau eines Rahmens sowie von Gitterelementen (ROPS) zum Vermeiden von Verletzungen des Baugeräteführers beim Umkippen oder Überschlagen der Maschine[2]
  • Schutz der Kabine und damit des Fahrers gegen herabfallende Gegenstände durch zusätzlichen Aufbau auf der Kabine (FOPS) in Steinbrüchen bzw. beim Abriss von Gebäuden[3]
  • Gewährleistung eines möglichst beidseitigen Zugangs zur Kabine
  • Integration eines rutschsicheren Aufstiegs, in 0,65 m Abstand über Standfläche der Maschine beginnend
  • Unterstützung des Auf- und Abstiegs und Vermeiden von Abstürzen durch sichere und ergonomisch gestaltete Handgriffe bzw. -läufe
  • Gestaltung sicherer Zugänge für höher gelegene Arbeitsplätze (z. B. für Kranführer in Turmdrehkranen) mit Leiteraufstieg innerhalb des Turms bis zur Maximalhöhe von 40 m
  • ggf. Ruhepodeste in Basisschüssen bzw. Kranführeraufzug oder hochziehbare Personenaufnahmemittel (PAM)
  • ggf. Funkfernsteuerung von Turmdrehkran

Organisatorische Maßnahmen:

  • Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"
1.2 Aufenthalt s. 1.1 s. 1.1

Technische Maßnahmen:

  • rutschsichere Fußböden der Kabine bzw. zu betretender Plattformen für Wartung und Instandhaltung
  • Akzeptanz eines geräumigen Arbeitsplatzes für eine gesamte Arbeitsschicht

Organisatorische Maßnahmen:

  • ggf. Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Absturzsicherung
  • gut ausgebildete Fahrer mit vollendetem 18. Lebensjahr
2 Stellteile
2.1 Handbetätigte Bedienelemente

Beeinträchtigung von Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden durch

  • Fehlbedienungen infolge unlogischer Anordnung und Gestaltung
  • Fehlbedienungen infolge fehlender Rückmeldung zur sicheren Funktion des Wechsels von Arbeitswerkzeugen am Baggerarm
  • hohe physische Beanspruchung aufgrund unergonomischer Greifräume für häufig zu betätigende Elemente
  • hohe Bedienkräfte und demzufolge hohen Kraftaufwand zur Betätigung
  • mangelnde ergonomische Gestaltung hinsichtlich Form und Farbe

DGUV-I 209-068

DIN EN 474-1

DIN EN ISO 3411

DIN EN ISO 6682

ISO 11226

ISO 13031

Technische Maßnahmen:

  • Anordnung der am häufigsten zu betätigenden Bedienelemente im ergonomisch optimalen Greifraum unmittelbar vor dem Baugeräteführer (z. B. Fahrtrichtungswahlhebel)
  • Integration mehrerer Steuerbewegungen in jeweils ein Bedienelement in der Armlehnenkonstruktion links und rechts vom Fahrer (z. B. bei Baggern zum Steuern der Fahr-, Hub- und Drehbewegungen mit Multifunktionselementen)
  • Betätigung der Bedienelemente nur mit Händen und geringen Bedienkräften aufgrund vorgesteuerten Arbeits- und Fahrhydrauliken aus Armauflage heraus
  • Ersatz der häufig noch üblichen auf dem Kabinenboden angelenkten Bedienelemente zur Steuerung der Fahr- und Schwenkbewegungen von Baumaschinen auf Kettenfahrwerken mit hohem Bedienaufwand und Beeinträchtigung der Sicht durch o. g. in die Armlehne integrierte Bedienelemente (z. B. Hand-Joystick)
  • Möglichkeit der Anpassung höhenverstellbarer und neigbarer Lenkräder von Frontladern und Gradern an individuelle Körpergrößen
  • Anordnung von seltener zu betätigenden Elementen (z. B. Kabinenlicht) zum Vermeiden von Fehlbedienungen in größerer Entfernung vom Fahrer
  • optische Anzeige der erfolgten korrekten Verriegelung beim Wechsel von Arbeitswerkzeugen an Baggern

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erhöhung des Fahrkomforts durch Bereitstellung warmer bzw. kalter Getränke über wärmenden oder kühlenden Funktionsgetränkehalter (z. B. Mobilbagger Takeuchi TB 295 W)[4]
  • Testung der Funktionsfähigkeit des "Schnellwechslers" durch den Baggerführer vor Tätigkeitsbeginn
2.2 Fußbetätigte Bedienelemente s. 2.1 s. 2.1

Technische Maßnahmen:

  • gleichmäßige Belastung und Beanspruchung von Händen und Füßen, indem z. B. Gas- und Bremsbetätigung sowie Tempomat für die Wahl unterschiedlicher Geschwindigkeitsstufen bei Vorwärtsfahrt über Fußbetätigung erfolgen
  • sicheres und starres Abstützen mit Füßen auf Fußrasten in unwegsamen Gelände
3 Informationsmittel
3.1 Warn- und Kontrollinstrumente

Beeinträchtigung der Sicherheit von Baugeräteführer und Maschine aufgrund

  • fehlender Anzeige bei Überschreitung der zulässigen Neigung beim Arbeiten in Hanglagen
  • mangelnder Signalisation der Ölstände (Motor- und Hydrauliköl
DIN EN 474-1

Technische Maßnahmen:

  • Installation optischer (rotes Blinklicht) und akustischer (lauter Summton) Signale zur Warnung bei kritischen Zuständen (z. B. Gefährdung der Standsicherheit, zu geringer Hydraulikdruck)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Anordnung der Warn- und Kontro...

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