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Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Organisation des Auf-, Um-, und Abbaus von Gerüsten
1.1 Baustelleneinrichtung (Gerüstbau)

Gefahr von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch

  • vorhandene Anlagen im Arbeitsbereich (z. B. elektr. Freileitungen, Rohrleitungen, Straßen- und Schienenverkehr)
  • mangelhafte Baustellenorganisation

BaustellV

RAB 30

RAB 31

DGUV-I 211-006

Technische Maßnahmen:

  • tragfähiger Untergrund für Verankerungen
  • sicheres Lagern und Stapeln von Gerüstteilen, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und ggf. Anlegen eines Gefahrstofflagers
  • Errichtung der Stromversorgung einschließlich Beleuchtung und Notbeleuchtung durch Elektrofachkräfte

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellung einer Baustellenordnung als Bestandteil des SiGe-Plans mit Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Baustellenbetriebs sowie mit Maßnahmen zur reibungslosen Kommunikation und Kooperation aller am Bau Beteiligten
  • Erarbeitung und Bekanntmachung einer Brandschutzordnung
  • Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplans[3]
  • Planung des Ablaufes der Gerüstmontage mit Festlegung der Standorte für Hebezeuge und Fördermittel
  • für Gerüste mit mehr als 8 m Gerüstfeldhöhe sind zum Transport von Gerüstteilen für den Auf-, Um- und Abbau Bauaufzüge zu verwenden
  • es kann auf Bauaufzüge verzichtet werden, wenn die Gerüstfeldhöhe nicht mehr als 14 m und die Längenabwicklung des Gerüsts nicht mehr als 10 m beträgt.

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Unterweisung des Personals über den Inhalt der Baustellenordnung
1.2 Gerüstmontage

Verletzungs- und Absturzgefahr sowie arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten durch hohe physische und psychische Belastung und Beanspruchung

Beeinträchtigung des Gehörs und des Hand-Arm-Systems durch Umgang mit handgeführten Maschinen (z. B. Kettensägen, Trennschleifer)

Gefahr von Hauterkrankungen durch Solarstrahlung

Staubbelastung bei Holzbearbeitung

psychische Belastung und Beanspruchung bei mangelnder Arbeitsorganisation sowie fehlender Übereinstimmung von Tätigkeitsanforderungen und vorhandener Qualifikation

BaustellV

BetrSichV

LasthandhabV

LärmVibrationsArbSchV

ArbMedVV

TRBS 2121

TRLV Lärm

DGUV-R 101-011

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-R 112-198

DGUV-R 112-199

DGUV-I 201-002

DGUV-I 201-011

DGUV-I 201-047

DGUV-I 201-054

DGUV-I 208-019

DGUV-I 208-033

DGUV Empfehlung "Staubbelastung"

DGUV Empfehlung "Lärm"

DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr Eignungsbeurteilung)"

DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"

DGUV-I 250-010

DGUV Arbeitshilfe Hautkrebs

DGUV Leitfaden Psychische Belastung

Technische Maßnahmen:

  • Festlegung eines Verankerungsrasters
  • waagerechter Aufbau
  • Schaffung sicherer Zugänge und Aufstiege (innen liegende Leitergänge)
  • vollflächige Auslegung jeder Gerüstlage mit Rahmentafeln oder Bohlen
  • Sicherung der Gerüstbeläge gegen Wippen oder Abheben
  • Sicherung aller Gerüstlagen bei Absturzhöhe > 2,00 m mit 3-teiligem Seitenschutz (Geländer- und Zwischenholm, Bordbrett), auch an Stirnseiten und Öffnungen
  • Wandabstand (innen) ≤ 30 cm
  • wenn Seitenschutz nicht möglich, Einsatz von Dachfang- bzw. Fanggerüsten
  • Breite der Belagfläche bei Dachfanggerüsten ≥ 0,60 m
  • Tiefe des Belages unter Traufkante ≤ 1,50 m
  • Abstand Schutzwand des Dachfanggerüsts zur Traufkante ≥ 0,70 m
  • Schutzwände als tragfähige Netze oder Geflechte
  • Belagfläche von Fanggerüsten ≥ 0,90 m
  • Belagtiefe des Fanggerüsts unter Absturzkante ≤ 2,00 m
  • Ausrüstung von Gerüsten im öffentlichen Bereich mit Schutzdach
  • Einsatz technischer Montagehilfen zur Verringerung der physischen und psychischen Belastung (z. B. Hebe- und Trageeinrichtungen)
  • Einsatz lärm- und vibrationsarmer handgeführter Maschinen
  • Verwendung von Bauentstaubern zur Absaugung handgeführter Maschinen sowie zur Reinigung des Arbeitsbereiches

Organisatorische Maßnahmen:

  • Aufbewahrung einer schriftlichen Montageanweisung mit allen erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben
  • sorgfältige Planung und Koordination einschließlich einer ergonomischen Gestaltung der Arbeitsabläufe
  • sachgerechter Transport und Lagerung von Gerüstteilen,
  • Beseitigung von Hindernissen und Schmutz
  • Abschaltung spannungsführender Leitungen oder Geräte im Gerüstbereich
  • Gewährleistung ausreichender Beleuchtung im öffentlichen Bereich
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlungen "Staubbelastung", "Lärm", "Gefährdung der Haut", "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"
  • Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von PSA gegen Absturz (ggf. Auffanggurt mit Rückenösenverlängerung und Verbindungsmittel mit Falldämpfer)
  • Tragen von Kopfschutz und Schutzhandschuhen ggf. mit Schnittschutzeinlage
  • Tragen v...

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