Die kontinuierliche Umsetzung der Gesetze, Verordnungen und Regeln im Arbeitsschutz hat der Gesetzgeber im ASiG in die Hände der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und des Betriebsarztes gelegt. Sie sollten aus unterschiedlichen Betrachtungswinkeln im Sinne einer ganzheitlichen Bewertung und Beratung im Betrieb zusammenwirken. So gilt es, technische Gefährdungen und gesundheitsförderliche Faktoren bereits in der Gefährdungsbeurteilung gemeinsam zu beurteilen, in der Arbeitssystemgestaltung eng zusammenzuarbeiten und alle Verantwortlichen in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation umfassend zu informieren, damit sie ihren Aufgaben entsprechend nachkommen können.

Die Erkenntnisse des Betriebsarztes aus Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen sowie seine Expertise aus Begehungen und der Gefährdungsbeurteilung und die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit sind auch für Sifas die Quelle wertvoller Argumente, wenn es darum geht, ergonomische und gesundheitsförderliche Maßnahmen im Betrieb vorzuschlagen (Verhältnisprävention). Außerdem unterstützen sich Sifa und Betriebsarzt in der Beratung der Führungskräfte, der betrieblichen Interessenvertretung und der Beschäftigten durch die ganzheitliche Vorsorge auf einer deutlich verbesserten Faktenlage.

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