Überblick
  • Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer muss laut Arbeitszeitgesetz nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festgelegt werden.
  • Schichtarbeiter sind besonderen Belastungen ausgesetzt, die sich sowohl physisch (z. B. Schlafstörungen, Kreislaufbeschwerden) als auch psychisch (z. B. Familienleben, soziale Kontakte) auswirken können.
  • Die Unfall- oder Fehlerquote im Betrieb kann sich dadurch erhöhen (Übermüdung, Konzentrationsstörung).
  • Besondere Aufmerksamkeit muss auf die Nachtarbeit gelegt werden (§ 6 ArbZG). Für werdende und stillende Mütter sowie Jugendliche gilt ein Verbot der Nachtarbeit.
  • Schichtpläne sollten unter Mitwirkung des Arbeitsmediziners und der Fachkraft für Arbeitssicherheit gestaltet werden. Idealerweise auch unter Beteiligung der Betroffenen. Schichten sollten "vorwärts" – von der Früh- über die Spät- zur Nachtschicht – rotieren. Nach Möglichkeit sollten immer zwei zusammenhängende Tage frei sein.
  • Schichtpläne sollten so früh wie möglich bekanntgegeben und eingehalten werden.

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