Zusammenfassung

 
Überblick

Floristen entwerfen und binden Sträuße, Blumengestecke und Kränze auf Wunsch und nach Vorstellungen der Kunden. Bei besonderen Anlässen (z. B. Hochzeiten, Feier- und Geburtstage, Jubiläen, Beerdigungen) beraten sie auf Grundlage neuester Trends hinsichtlich aktueller Blumenarten und Farben und geben Pflegehinweise. Sie beschaffen dafür die erforderlichen Schnittblumen, Pflanzen bzw. Topfpflanzen, geben Hinweise zu deren Pflege und Haltbarkeit. Außerhalb der Ladenöffnungszeiten dekorieren Floristen Schaufenster und Verkaufsräume mit Sträußen, Gestecken und Blumentöpfen bzw. reinigen diese und entsorgen verwelkte Pflanzen. Sie sind beschäftigt mit der Bedarfsermittlung, dem Einkauf und schließlich auch mit Preisbildung und Verkauf der Ware. Bei gegebenen Voraussetzungen kooperieren Floristen auch mit Blumenversandhäusern und Onlineshops.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

1 Geltungsbereich

Wesentliche Tätigkeitsbereiche von Floristen sind

  • Dekoration des Ladenbereichs innen und außen mit Blumen- und Pflanzenschmuck,
  • Bestellung bzw. Einkauf von Schnittblumen, Topfpflanzen und Zubehör, Preiskalkulation,
  • Entwerfen und Binden von Sträußen, Gestecken und Kränzen einschließlich bepflanzter Gefäße für die verschiedensten o. g. Anlässe,
  • Pflege der Waren (Abdornen, Anschneiden, Gießen, Düngen, Schädlingsbekämpfung, Umtopfen von Pflanzen, Lagern von Schnittblumen),
  • Verkauf und Auslieferung der Waren.[1]

Folgende Spezialisierungen sind z. B. möglich:

  • Dekorationsflorist,
  • Hydrokultur-Florist,
  • Raumausstatter.
[1] BW Bildung und Wissen, Berufsprofile für die arbeits- und sozialmedizinische Praxis, Florist/Floristin, Band 1, S. 429-431, 1997.

2 Arbeitszeitregime

Das Arbeitszeitregime von Floristen ist vor allem gekennzeichnet durch

  • dominiere...

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