Der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen folgende Aufgaben:
- Durchführung einer Analyse vorhandener Gefährdungen möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt und Ableitung entsprechender Maßnahmen zu ihrer Vermeidung,
- Beratung der Beschäftigten hinsichtlich möglicher Absturzgefahren (z. B. bestimmungsgemäße Benutzung geeigneter Leitern und Tritte),
- Hinweise zum sicheren Begehen von Verkehrswegen durch Beseitigung von Rutschgefahren (z. B. Verfügbarkeit von Pflanzenabfallbehältern),
- Beratung zur Benutzung sicherer Werkzeuge (z. B. Floristenmesser, Kartonmesser, Baumschere),
- Unterstützung bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen (z. B. höhenverstellbarer Arbeitstisch, horizontaler und vertikaler Greifraum),
- Hinweise zur Erstellung eines betriebsbezogenen Gefahrstoffkatasters und Hilfestellung ber der Ersatzstoffsuche (Substitution),
- Erarbeitung eines betriebsbezogenen Pflanzenschutzmittelkatasters mit Angaben zur Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt (BBA) gemeinsam mit dem Betriebsarzt,
- Vorschläge für einen präventiven Brandschutz (z. B. Lagerung von leicht brennbaren/entzündlichen Stoffen wie Verpackungsmaterialien und Trockenblumen, ausreichende Zahl von Feuerlöschern, Rettungswege und Notausgänge),
- Aufklärung der Beschäftigten und Hinweise über das Verhalten in Notfällen,
- Erstellung einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten.
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