Der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen folgende Aufgaben:

  • Durchführung einer Analyse vorhandener Gefährdungen möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt und Ableitung entsprechender Maßnahmen zu ihrer Vermeidung,
  • Beratung der Beschäftigten hinsichtlich möglicher Absturzgefahren (z. B. bestimmungsgemäße Benutzung geeigneter Leitern und Tritte),
  • Hinweise zum sicheren Begehen von Verkehrswegen durch Beseitigung von Rutschgefahren (z. B. Verfügbarkeit von Pflanzenabfallbehältern),
  • Beratung zur Benutzung sicherer Werkzeuge (z. B. Floristenmesser, Kartonmesser, Baumschere),
  • Unterstützung bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen (z. B. höhenverstellbarer Arbeitstisch, horizontaler und vertikaler Greifraum),
  • Hinweise zur Erstellung eines betriebsbezogenen Gefahrstoffkatasters und Hilfestellung ber der Ersatzstoffsuche (Substitution),
  • Erarbeitung eines betriebsbezogenen Pflanzenschutzmittelkatasters mit Angaben zur Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt (BBA) gemeinsam mit dem Betriebsarzt,
  • Vorschläge für einen präventiven Brandschutz (z. B. Lagerung von leicht brennbaren/entzündlichen Stoffen wie Verpackungsmaterialien und Trockenblumen, ausreichende Zahl von Feuerlöschern, Rettungswege und Notausgänge),
  • Aufklärung der Beschäftigten und Hinweise über das Verhalten in Notfällen,
  • Erstellung einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten.

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