Überblick

Die Lagerlogistik eines Unternehmens umfasst die Planung, Bereitstellung und Verwaltung eigener oder fremder Waren, die entsprechend dem Unternehmensprofil unmittelbar bzw. nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Unternehmen zum Einsatz kommen oder nach Abruf im Warenausgang für den Weitertransport bereitgestellt werden. Mit dem schrittweisen Einzug der EDV in das Lagerwesen – heute weiterentwickelt durch Digitalisierung – sind die Bereiche Wareneingang in das Lager, Warentransport innerhalb des Lagers, Einlagerung der Waren und schließlich Warenausgang zur Nutzung im eigenen Unternehmen bzw. zum Abtransport per Schiene, Straße oder Wasser zu anderen Kunden weitestgehend automatisiert worden. In kleinen und mittleren Betrieben gibt es aber auch heute noch manuell zu betätigende Geräte bzw. Fahrzeuge (z. B. Gabelstapler, Kommissionierer) in Lagern, die Gefährdungen für Mensch und Sachwerte bedeuten können. Zuständig für alle o. g. Bereiche sind die in 3 Jahren auszubildenden Fachkräfte für Lagerlogistik.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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